Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
Die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (französisch Organisation intergouvernementale pour les transports internationaux ferroviaires (OTIF), englisch Intergovernmental Organisation for International Carriage by Rail) ist eine seit dem 1. Mai 1985 bestehende zwischenstaatliche Organisation mit Sitz in Bern. Vorläufer war das 1893 gegründete Office central des transports internationaux par chemins de fer à Berne (OCTI), das „Zentralamt für den internationalen Eisenbahnenverkehr“. Die OTIF ist damit die älteste internationale Organisation ihres Sektors. AufgabeDie Organisation setzt sich mit einfachen und wirksamen Rechtsinstrumenten für die Förderung, Verbesserung und Erleichterung des internationalen Eisenbahnverkehrs ein. Die OTIF bietet dem internationalen Eisenbahnverkehr rechtliche wie technische Interoperabilität. Sie arbeitet in enger Partnerschaft zusammen mit der Europäischen Union (EU), der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, dem Internationalen Eisenbahntransportkomitee (CIT), dem Internationalen Eisenbahnverband (UIC), der Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD) und der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE).[2] Das grundlegende Rechtsinstrument der Organisation ist das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF 1999) mit seinen sieben Anhängen, zu dem 2011 auch die Europäische Union (EU) beigetreten ist. Die vom Sekretariat verwaltete Organisation umfasst drei administrative und vier operative Organe, welche die Entwicklung des internationalen Eisenbahnverkehrs vorantreiben.
Die Governance der OTIF wird von drei Organen sichergestellt:
Die OTIF erstellt einheitliche Rechtsvorschriften betreffend:
Die OTIF gibt ihren Mitgliedstaaten die rechtlichen und technischen Mittel an die Hand, die zur Erleichterung des internationalen Eisenbahnverkehrs, zur Entwicklung dieses Verkehrs auf ihrem Hoheitsgebiet und zur Verknüpfung mit den Eisenbahnnetzen anderer Mitgliedstaaten beitragen. Sie liefert somit die Instrumente zur Förderung einer tatsächlichen rechtlichen und technischen Interoperabilität. MitgliederMitglieder sind die Europäische Union (als regionale Organisation für wirtschaftliche Integration gemäß Art. 38 des Grundübereinkommens) und zahlreiche europäische, afrikanische und asiatische Staaten:[3]
Die Mitgliedschaften des Irak und des Libanon ruhen seit 1997, diejenige Syriens seit 1999. Jordanien ist assoziiertes Mitglied. Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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