ZwergstaatAls Zwergstaat oder Mikrostaat wird in der Wirtschaftsgeographie ein Kleinstaat mit besonders geringer Landfläche und kleiner Bevölkerung bezeichnet. AllgemeinesIn der wissenschaftlichen Literatur wird überwiegend der Begriff Mikrostaat verwendet, da Zwergstaat und zahlreiche Synonyme (wie Kleinststaat, Lilliputstaat, Pygmäenstaat, Miniaturstaat, Ministaat oder Diminutivstaat) als eher abwertend verstanden werden.[1] Besonders herabsetzend ist Duodezstaat (abgeleitet von einem historischen Buchformat), eine Spottbezeichnung aus dem 18. Jahrhundert für die damals extrem kleinen deutschen Fürstentümer.[2] Völkerrechtlich spielt die Größe keine Rolle. Gelegentlich fehlen jedoch bei Zwerg- oder Mikrostaaten einzelne Souveränitätsattribute. Einige lassen sich militärisch, teilweise auch außenpolitisch durch einen Nachbarstaat vertreten. Nach anfänglichen Bedenken, die als „Mikrostaaten-Problem“ vor allem in den 1970er Jahren diskutiert wurden, haben die Vereinten Nationen weltweit alle Zwerg- oder Mikrostaaten, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben, als Mitglieder aufgenommen. BegriffDer Begriff Zwergstaat ist unscharf und war im Laufe der Zeit Veränderungen unterworfen. Bis zu welcher Größe ein Kleinstaat als Zwerg- oder Mikrostaat anzusehen ist, kann daher nicht eindeutig bestimmt werden. Für die teilweise sehr kleinen Fürstentümer der deutschen Geschichte werden die Bezeichnungen Kleinstaaten und Zwergstaaten auch heute noch als Synonyme verwendet (vgl. Kleinstaaterei). Ab dem 18. Jahrhundert wurden sie ironisch als Duodezstaaten bezeichnet. Duodez war ein kleines Buchformat, analog zum heutigen Taschenbuch oder gebundenen Miniaturformat, und bedeutete im übertragenen Sinn etwas Unbedeutendes[3]. Ein Duodezfürstentum war also ein Fürstentum im Taschenformat. Neben dem Begriff des Mikrostaats taucht gelegentlich der der Mikronation auf. Mikronationen werden von den Vereinten Nationen und anderen internationalen Organisationen nicht anerkannt. Mikronation ist nicht analog zu Mikrostaat zu verstehen; damit ist keine sehr kleine Nation gemeint. Der Geograph Erich Obst kategorisierte 1972 die nicht trans- oder subkontinentalen Staaten als Makrotop (Flächenstaaten mit mehr als 800.000 km²), Mesotop (Staaten zwischen 40.000 und 800.000 km²), Mikrotop (Staaten zwischen 1000 und 40.000 km²) oder Minitop (Staaten mit weniger als 1000 km²).[4] Auch die Auflistung unten wendet die geografische Größe in Quadratkilometern, nicht die Einwohnerzahl als Kriterium für die Definition des Begriffs Zwergstaat an. So erscheinen z. B. Island und Luxemburg, die eine ähnliche Einwohnerzahl wie einige der in der Liste erwähnten Staaten aufweisen, doch über ein größeres Territorium verfügen, in diesem Zusammenhang nicht. Europäische und außereuropäische ZwergstaatenEuropaIn Europa gibt es sechs meist als Zwergstaaten bezeichnete Länder: Andorra, Liechtenstein, Malta, Monaco, San Marino und die Vatikanstadt. Dabei handelt es sich um einzelne Fürstentümer bzw. Republiken, die ihre Unabhängigkeit bis heute erhalten haben, bzw. um den auf den ehemaligen Kirchenstaat zurückreichenden päpstlichen Anspruch auf eine völkerrechtlich anerkannte souveräne Enklave im Herzen der Stadt Rom. Außerhalb EuropasBei den Zwergstaaten außerhalb Europas handelt es sich vor allem um Inselstaaten in der Karibik und dem Südpazifik. Liste sehr kleiner StaatenSouveräne Staaten mit einer festen Landmasse von bis zu ca. 1000 Quadratkilometern Fläche (ohne maritime Hoheitsgebiete).
Siehe auchWeblinksCommons: Zwergstaat – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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