ZuschlagskalkulationDie Zuschlagskalkulation ist ein betriebswirtschaftliches Instrument zur Angebotspreisermittlung. Im Handwerk und in der Industrie werden mehrere unterschiedliche Produkte hergestellt. Eine einfache Aufteilung der Gesamtkosten auf die Kostenträger (Gesamtkosten / Kostenträger) würde zu einem ungenauen Ergebnis führen. Daher unterteilt man die Gesamtkosten in Einzel- und Gemeinkosten. Dies ist aber Bestandteil der Kostenartenrechnung (KAR). Die Gemeinkostensumme und die Berechnung der Gemeinkostenzuschlagssätze wird in einem Betriebsabrechnungsbogen ermittelt. Die Zuschlagskalkulation unterteilt sich in die einstufige und die mehrstufige Zuschlagskalkulation. Ferner wird zwischen der summarischen Zuschlagskalkulation, der einstufigen und der differenzierenden Zuschlagskalkulation, der mehrstufigen, unterschieden. Einstufige ZuschlagskalkulationAlle angefallenen Gemeinkosten werden mit Hilfe eines Gemeinkostenzuschlagssatzes den entsprechenden Einzelkosten zugerechnet. Man wählt eine Einzelkostenbasis, die die Gemeinkosten am stärksten beeinflusst. Dieser Zuschlagssatz wird mengenmäßig (z. B. Material oder Lohn bzw. Fertigung) bestimmt. Die einstufige Zuschlagskalkulation kann aber auch wertmäßig (z. B. Abschreibung einer Maschine) definiert werden. Dabei ist es jedoch nötig, die Anzahl an Maschinenstunden bzw. die Höhe der Abschreibung pro Einheit des Kalkulationsobjektes zu kennen. Die einstufige Zuschlagskalkulation wird auch als summarische bezeichnet. Die einstufige Zuschlagskalkulation wird im Wesentlichen nur von Kleinbetrieben durchgeführt und erfordert keine Kostenstellenrechnung. Sie ist nur dann vertretbar, wenn in einem Betrieb Gemeinkosten lediglich in geringem Umfang anfallen. Einstufige Zuschlagskalkulation auf MaterialDie Zuschlagskalkulation mit einem Gemeinkostenzuschlagssatz auf Material zeigt das nachfolgende Schema.
Einstufige Zuschlagskalkulation auf FertigungEin Beispiel für die einstufige Zuschlagskalkulation, die auf Basis der Fertigungskosten erfolgt. Diese Kalkulationsberechnung, die stark vereinfacht, wird häufig für Stundenverrechnungssätze angewendet.
Zuschlagskalkulation und MaschinenstundenEin einfaches Beispiel zeigt die Integration von Jahresarbeitszeit und Maschinenstunden in das einstufige Kalkulationsschema.
In der Fertigungsabteilung eines Unternehmens werden Schlauchboote hergestellt. Der Herstellung eines Bootes lassen sich Einzelkosten in Höhe von 1000 Geldeinheiten (GE) zurechnen. Für die Fertigung eines Bootes sind 5 Maschinenstunden notwendig. Um die anteiligen Gemeinkosten pro Boot zu ermitteln, multipliziert man den Zuschlagssatz mit der Anzahl der Maschinenstunden, die für die Fertigung eines Bootes notwendig sind:
Mehrstufige ZuschlagskalkulationMehrstufige Zuschlagskalkulationsschemata integrieren Zuschläge auf Material, Fertigung, Verwaltung und Vertrieb und können weiter ausgebaut werden. Zweistufige-ZuschlagskalkulationDie zweistufige Zuschlagskalkulation berücksichtigt zwei Zuschlagssätze, die Zuschläge auf Material- und Fertigungseinzelkosten. Diese Form der Zuschlagskalkulation ist in kleineren fertigungsorientierten Betrieben üblich, wobei die Fertigungskosten häufig auch über Stundenverrechnungssätze integriert werden. Schema mit Material- und Fertigungsgemeinkosten
Schema mit Stundenverrechnungssatz
Dreistufige ZuschlagskalkulationDie dreistufige Zuschlagskalkulation berücksichtigt drei Zuschlagssätze, die Zuschläge auf Material, Fertigung und Verwaltung und Vertrieb. Die Zuschlagssätze für Verwaltung und Vertrieb werden aus Vereinfachungsgründen in Klein- und mittleren Unternehmen zu einem Satz zusammengefasst.
Erweiterte mehrstufige ZuschlagskalkulationZuschlagskalkulationsschemata können ausgebaut werden und berücksichtigen weitere Kosten und Zuschlagssätze, die aus jeweiligen Betriebsabrechnungsbögen abgeleitet werden.
Sämtliche Zuschläge werden auf Hundert berechnet, so sind beispielsweise die jeweiligen Einzelkosten die Basis (100 %) für die Berechnung der Zuschläge. Die Ausnahme bilden hier Preisnachlässe wie Rabatt, Vertreterprovision und Skonto: Der Skontosatz bezieht sich auf den Zielverkaufspreis, nicht auf den Barverkaufspreis. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass der Kunde Skonto und Rabatt jeweils vom Rechnungsbetrag subtrahiert und die Größe davor nicht kennt. Bleibt anzumerken, dass bei Rechnungen der Skonto nur von den Materialkosten berechnet werden sollte. (Fertigungskosten stellen Lohnarbeit dar und sind somit nicht skontierfähig!) Die Listenverkaufspreise werden im Rahmen der Zuschlagskalkulation üblicherweise als Nettoverkaufspreise (ohne Umsatzsteuer) angegeben. Diese Zuschlagskalkulation bezieht sich auf die Herstellung von Erzeugnissen, im Handel findet sich analog die Handelskalkulation mit Bruttoverkaufspreisen. Nachteile der Zuschlagskalkulation
Siehe auchLiteratur
Weblinks
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