Wendestelle (Binnenschifffahrt)Eine Wendestelle bezeichnet in der deutschen Binnenschifffahrt einen Abschnitt eines Flusses oder Kanals, an dem Schiffe die Fahrtrichtung ändern dürfen. Teilweise ist dies durch eine zusätzliche Längenkennzeichnung auf eine maximale Schiffslänge begrenzt. ZweckWurde die Ladung eines Schiffes gelöscht bzw. wurde es beladen, ist häufig ein Wechsel der Fahrtrichtung zielführend. Dies ist aufgrund der Platzverhältnisse jedoch nicht an jeder Landungsstelle bzw. an jedem Hafen möglich. Hier muss bedacht werden, dass die Schiffe auch immer größer, insbesondere länger, werden. Um das Wenden auch weiterhin zu ermöglichen, werden dazu immer mehr Wendestellen ausgewiesen bzw. neu gebaut.[1][2] KennzeichnungGekennzeichnet werden Wendestellen mit der Bildtafel E.8 „Hinweis auf eine Wendestelle“ bzw. „Hinweis auf eine Wendestelle für Fahrzeuge bis zu der auf der zusätzlichen Tafel angegebenen Länge“.[3] Das Gegenstück dazu ist das Wendeverbot, welches mit der Bildtafel A.8 „Wendeverbot“ gekennzeichnet wird.[3]
DimensionierungBei der Dimensionierung von Wendestellen sollte auf die Richtlinien für Regelquerschnitte von Binnenschifffahrtskanälen geachtet werden.[4] Hier einige Auszüge:
Einzelnachweise
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