Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Weipoltshausen erfolgte unter dem Namen Wipaldeshusen im zwischen 1200 und 1220 entstandenen Lehensverzeichnis des KanonissenstiftesWetter, das dort fünf zu Mannlehen ausgelegte Hufen besaß.[1]
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Gemeinde Lohra
Gerichte seit 1821
Mit Edikt vom 29. Juni 1821 wurden in Kurhessen Verwaltung und Justiz getrennt. Der Kreis Marburg war für die Verwaltung und das Justizamt Fronhausen war als Gericht in erster Instanz für Weipoltshausen zuständig.[11] Nach der Annexion Kurhessens durch Preußen 1866 erfolgte am 1. September 1867 die Umbenennung des bisherigen Justizamtes in Amtsgericht Fronhausen.[12][13] Das Amtsgericht Fronhausen wurde 1943 geschlossen. Es wurde zunächst als Zweigstelle des Amtsgerichts Marburg geführt und 1948 endgültig aufgelöst. Der Gerichtsbezirk wurde dem Amtsgericht Marburg zugeteilt.
Bevölkerung
Einwohnerstruktur 2011
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Weipoltshausen 546 Einwohner. Darunter waren 9 (1,6 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 90 Einwohner unter 18 Jahren, 231 zwischen 18 und 49, 126 zwischen 50 und 64 und 99 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 246 Haushalten. Davon waren 75 Singlehaushalte, 7 Paare ohne Kinder und 33 Paare mit Kindern sowie 18 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 45 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 171 Haushaltungen lebten keine Senioren.[2]
160 Einwohner (Familien: 22 nutzungsberechtigte, 6 nicht nutzungsberechtigte Ortsbürger)
Weipoltshausen: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2011
Jahr
Einwohner
1834
145
1840
174
1846
170
1852
171
1858
173
1864
184
1871
195
1875
216
1885
217
1895
189
1905
202
1910
229
1925
265
1939
273
1946
358
1950
341
1956
329
1961
335
1967
353
1980
?
1990
?
2000
?
2011
546
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Zensus 2011[2]
Erwerbspersonen: 82 Land- und Forstwirtschaft, 94 Produzierendes Gewerbe, 12 Handel und Verkehr, 6 Dienstleistungen und Sonstiges.
Politik
Für Weipoltshausen besteht ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Er umfasst das Gebiet der ehemaligen Gemeinde Weipoltshausen.[5]
Der Ortsbeirat Weipoltshausen besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 54,22 %. Alle Kandidaten gehörten der „Bürgerliste Weipoltshausen“ an.[14] Der Ortsbeirat wählte Klaus Müller zum Ortsvorsteher.[15]
Südlich des Dorfs befindet sich der Aussichtspunkt 10 Dörfer Blick50.6949718.598843
Vereine
Das dörfliche Leben in Weipoltshausen zeichnet sich vor allem durch eine rege Tätigkeit verschiedener Vereine aus. Neben der Freiwilligen Feuerwehr existiert der 1920 gegründete TSV Weipoltshausen, der sowohl über eine Fußball- als auch über eine Gymnastikabteilung verfügt, zudem gibt es einen gemischten Chor, den Chor Cantelo, die Aktiven Bürger Weipoltshausen, einen Verschönerungsverein und den Kultur- und Heimatverein.
Literatur
Alfred Horst: Die Chronik von Lohra. 1970
Karl Huth: Die Gemeinde Lohra und ihre 10 Ortsteile im Wandel der Jahrhunderte. 1989
↑
Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S.112f. (online bei Google Books).
↑Trennung von Justiz (Justizamt Fronhausen) und Verwaltung: Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f.
↑
Neueste Kunde von Meklenburg, Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und den freien Städten, aus den besten Quellen bearbeitet. im Verlage des G. H. G. privil. Landes-Industrie-Comptouts., Weimar 1823, S.158ff. (online bei HathiTrust’s digital library).
↑Verordnung über die Gerichtsverfassung in vormaligen Kurfürstentum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 19. Juni 1867. (PrGS 1867, S. 1085–1094)