Wasch- und Reinigungsmittelgesetz
Das deutsche Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG), im Langtitel als „Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln“ bezeichnet, regelt die umweltverträgliche Zusammensetzung von Wasch- und Reinigungsmitteln auf dem deutschen Markt. Insbesondere die biologische Abbaubarkeit der in Wasch- und Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside und die enthaltenen Mengen an Phosphaten sind wichtige Aspekte[1]. Neben dem Verbot bestimmter Inhaltsstoffe sind die Hersteller zudem verpflichtet, eine Kennzeichnung bzw. Veröffentlichung der verwendeten Inhaltsstoffe sowie Angaben zum Wasserhärtebereich vorzunehmen.[2] Ein Vorläufer des WRMG war das „Gesetz über Detergentien in Wasch- und Reinigungsmitteln“ vom 5. September 1961 (BGBl. I S. 1653). Im Jahr 2010 wurde auf Grundlage des Gesetzes das Reinigungsmittel Por Çöz vorläufig verboten, da es mit 20 % Salpetersäure eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstelle. Dies ist das erste Mal, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde.[3] Weblinks
Fußnoten
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