Wahl zur Stadtverordnetenversammlung von Groß-Berlin 1929in Prozent
% 30 20 10 0 28,4 24,6 17,6 6,7 6,0 5,8 4,4 3,6 1,3 1,6
Gewinne und Verluste
Die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung von Berlin 1929 fand am 17. November 1929 statt. Das Ergebnis der Wahl zeigt eine Radikalisierung der Ränder, im linkspolitischen Spektrum durch die Zugewinne der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), im rechtspolitischen Spektrum durch den Einzug der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) und dem gleichzeitigen Verlust der gemäßigten Parteien. Dessen ungeachtet konnte die SPD wieder ihre Position als stärkste Partei behaupten, dicht gefolgt von der KPD. Die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) fiel aufgrund leichter Verluste und dem Zugewinn der KPD auf den dritten Platz. Die Deutsche Volkspartei (DVP) setzte sich nur knapp von der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) ab, welche ihrerseits mehr als die Hälfte ihrer Stimmen einbüßte. Mit mehr als 5 Prozent der Stimmen, konnte die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) mit 13 Abgeordneten ins Parlament einziehen. Sowohl die Reichspartei des deutschen Mittelstandes (WP) als auch die Deutsche Zentrumspartei konnten keine großen Zugewinne verbuchen. Der Christliche Volksdienst (CVD) erlangte drei Abgeordnete. WahlvorschlägeBei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung traten insgesamt 22 Parteien bzw. Vereinigungen an. Dies war die höchste Anzahl an Wahlvorschlägen, die jemals zu einer Berliner Stadtverordnetenwahl angetreten sind. 13 dieser Parteien waren in allen 15 Wahlkreisen wählbar. Die Deutsche Zentrumspartei stand in allen bis auf den VII., die Christlich-Soziale Reichspartei in allen bis auf den VIII. Wahlkreis zur Wahl. Alle anderen Parteien hatten 12 oder weniger Kreiswahlvorschläge eingereicht. Drei der Wahlvorschläge waren in jeweils nur einem Wahlkreis vertreten. Dies waren die Linksradikale Antikorruptionspartei, die im Wahlkreis VI. zur Wahl stand, der Wahlvorschlag Evangelische Wähler und Wählerinnen, im Wahlkreis XII., und die Überparteiliche Liste, im Wahlkreis XV. Alle Parteien, bis auf die Überparteiliche Liste, hatten jeweils auch einen Stadtwahlvorschlag eingereicht, an den die Kreiswahlvorschläge der jeweiligen Partei angeschlossen waren. Die Überparteiliche Liste war an den Stadtwahlvorschlag der Deutschnationalen Volkspartei angeschlossen. Bei der Sitzzuteilung wurden die Reststimmen der Kreiswahlvorschläge, die bei der Sitzzuteilung in den Wahlkreisen nicht berücksichtigt wurden, auf die angeschlossenen Stadtwahlvorschläge übertragen, sodass die Parteien die Möglichkeit hatten über diese noch weitere Sitze zu erringen. Darüber hinaus gab es bei dieser Wahl zwei Listenverbindungen (dies war nur unter den Stadtwahlvorschlägen möglich). So waren zum einen die Stadtwahlvorschläge der Deutschen Demokratischen Partei, der Deutschen Volkspartei, der Reichspartei des deutschen Mittelstandes, und der Deutschen Zentrumspartei miteinander verbunden, zum anderen bildeten die Stadtwahlvorschläge der Deutschnationalen Volkspartei, der Deutschvölkischen Freiheitsbewegung, des Christlichen Volksdienstes, der Volksrechtpartei und der Reichspartei für Handel, Handwerk und Gewerbe eine Listenverbindung. Innerhalb der letztgenannten sind die Deutschvölkische Freiheitsbewegung, die Volksrechtpartei und die Reichspartei für Handel, Handwerk und Gewerbe zusätzlich noch eine Unterverbindung eingegangen. Bei der Sitzzuteilung gelten diese drei Parteien den anderen zwei Parteien in der Listenverbindung gegenüber als ein Wahlvorschlag. Die zwei Listenverbindungen wiederum gelten bei der Sitzzuteilung den restlichen 13 Parteien gegenüber als jeweils ein Wahlvorschlag.[1] 1 Listenverbindung a): die Stadtwahlvorschläge der DDP, der DVP, der Reichspartei des deutschen Mittelstandes und der Zentrumspartei waren miteinander verbunden, sodass sie bei der Sitzzuteilung als ein Wahlvorschlag galten[1] 2 Listenverbindung b): die Stadtwahlvorschläge der DNVP, der Deutschvölkischen Freiheitsbewegung, des Christlichen Volksdienstes, der Volksrechtpartei und der Reichspartei für Handel, Handwerk und Gewerbe waren miteinander verbunden, sodass sie bei der Sitzzuteilung als ein Wahlvorschlag galten[1] a innerhalb der Listenverbindung b) waren die Deutschvölkische Freiheitsbewegung, die Volksrechtpartei und die Reichspartei für Handel, Handwerk und Gewerbe eine Unterverbindung miteinander eingegangen, sodass sie bei der Sitzzuteilung innerhalb der Listenverbindung als ein Wahlvorschlag galten[1] ErgebnisGesamtergebnisErgebnis nach GeschlechtEine Besonderheit bei der Wahl von 1929 war, dass die Stimmen getrennt nach Geschlecht abgegeben wurden (getrennte Stimmenerfassung).[3]
Amtliche Quellen
Weblinks
Einzelnachweise
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