Bei der Wahl zum deutschen Bundespräsidenten 1994 durch die 10. Bundesversammlung wurde der Präsident des BundesverfassungsgerichtesRoman Herzog zum siebten Bundespräsidenten gewählt. Ursprünglich war der als ultrakonservativ geltende Steffen Heitmann als Kandidat der Unionsparteien vorgesehen, doch dieser wurde aufgrund umstrittener Äußerungen zur Rolle der Frau, zum Holocaust oder über Ausländer zurückgezogen.[1] So trat Herzog recht überraschend als Kandidat der CDU/CSU an. Herzog war als liberal geltender Kandidat insbesondere auch für die FDP wählbarer, auf deren Stimmen die Unionsparteien in der Bundesversammlung angewiesen waren.
Johannes Rau, Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, verlor die Wahl gegen Herzog, konnte aber schließlich 1999 die Wahl gewinnen.
Dem damaligen SPD-Vorsitzenden Rudolf Scharping wurde vorgeworfen, zu lange an Rau festgehalten zu haben. In Anbetracht von Raus Chancenlosigkeit hätte er Rau drängen sollen, zugunsten Hamm-Brüchers aufzugeben und damit einen Keil zwischen CDU/CSU und FDP zu treiben.
Durch die Wiedervereinigung und nach einer durch das Viermächteabkommen entstandenen 25-jährigen Zwangspause wurde der Bundespräsident wieder in Berlin gewählt.
Werner Billing: Der Kampf um die Besetzung des höchsten Staatsamtes: Auswahl und Wahl des Bundespräsidenten 1994. In: Zeitschrift für Parlamentsfragen, 26 (1995) 4, S. 595–620