Der erste Schweizer Waffenlauf fand 1916, während des Ersten Weltkrieges, mit dem 1. Schweizerischen Armee-Gepäckmarsch in Zürich statt. Veranstaltet wurde dieser durch den damals noch polysportiven FC Zürich.
1934 wurde der erste Frauenfelder Militärwettmarsch ausgetragen. Der Frauenfelder (Marathondistanz) gilt heutzutage als Königslauf der Waffenläufe.
In den 1940er und 1950er Jahren entstand ein Waffenlauf-Boom, viele Waffenläufe wurden in dieser Zeit gegründet. Bis Ende der 1980er Jahre waren die Waffenläufe die Volksläufe der Schweiz, es starteten dort jährlich bis 9000 Läufer. In den Medien wurde dem Waffenlauf eine breite Präsenz eingeräumt
In den 2000er Jahren hat das Interesse an den Waffenläufen deutlich abgenommen. Durch das fehlende Interesse der Spitzenläufer haben sich die Anlässe in Richtung Breitensport verwandelt, und die gelaufenen Zeiten haben sich verschlechtert. Mehrere Waffenläufe (Freiburger, Toggenburger, Krienser und Neuenburger Waffenlauf) wurden eingestellt, der Frauenfelder öffnete sich auch Marathon- und Halbmarathonläufern. 2006 wurde die 1967 ins Leben gerufene Waffenlauf-Meisterschaft zum letzten Mal ausgetragen, der dafür verantwortliche Dachverband Interessengemeinschaft Waffenlauf Schweiz (IGWS) löste sich Ende desselben Jahres auf.
Ausrüstung
Nach dem Reglement des Frauenfelder Wettmarsches (gültig seit 2012):
Bekleidung: Gelaufen wird im Tarnanzug 90, der den zivilen Teilnehmern auch ausgeliehen wird. Die älteren, rostroten Tarnanzüge sind aber nicht selten zu sehen. Ausländische Armeeangehörige laufen im Tarnanzug ihrer Armee. Bei der Kopfbedeckung ist die Mütze des Tarnanzugs 90 zulässig. Ebenso erlaubt sind feldgraue bis schwarze Mützen ohne Zottel und ohne Werbung. Während des Laufes muss die Bluse geschlossen sein.
Die Packung besteht aus dem Kampfrucksack 90 mit dem Sturmgewehr 90. Bei den Männern wiegt die Packung mindestens 6,2 kg, bei den Frauen mindestens 5 kg. Für Frauen ist das Gewehr freiwillig. Es können auch ältere Militärrucksäcke mit einem Sturmgewehr 57 oder einem Karabiner 31 getragen werden. Der Lauf der Waffe muss jeweils sichtbar sein. Auch die Packung kann zivilen Läufern ausgeliehen werden.
Bei den Schuhen bestehen keine Vorschriften; Laufschuhe sind demnach erlaubt. Verboten sind jedoch Spikes und ähnliche Hilfsmittel.