VeterinärdienstDer Veterinärdienst (VetDi)[1] ist ein Fachdienst im Zivil- und Katastrophenschutz. ZweckDer Veterinärdienst dient der Bewältigung von Großschadenslagen im Veterinärbereich. Er verhindert, vermindert und beseitigt Schäden, die bei Katastrophen an Tieren, Lebensmitteln tierischer Herkunft, Futtermitteln und Tränkwasser auftreten.[2] Er wirkt bei der Bergung, der Dekontamination, dem Transport, bei der Tötung und der Tierkörperbeseitigung mit.[2] Ferner unterstützt der Veterinärdienst die Veterinärbehörden bei der Bekämpfung von anzeigepflichtigen Tierseuchen.[2] AufbauDer Veterinärdienst wird typischerweise durch sogenannte Veterinärzüge gestellt: Veterinärzug nach Maßgabe des BundesDer Veterinärzug bestand gemäß STAN-Nr. 071 aus 16 Einsatzkräften und war in zwei Gruppen und den Zugtrupp gegliedert:[1]
Unter dem obigen Personal mussten der Tierarzt und die Einsatzkräfte der Tier-Dekontaminations- und Transport-Gruppe als ABC-Helfer qualifiziert sein.[1] Diese Regelungen verloren mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) am 25. März 1997 ihre Gültigkeit.[3] Die meisten Veterinärzüge (mit Ausnahmen der unten aufgeführten) wurden daraufhin aufgelöst. Veterinärzug nach Maßgabe Baden-WürttembergsDie aktuellen Veterinärzüge in Baden-Württemberg sind wie folgt gegliedert:
Es wird ein Lastkraftwagen besetzt. Heute existieren lediglich in Baden-Württemberg noch drei Veterinärzüge als Regieeinheiten. Diese sind in Freiburg, Schwäbisch Hall und Ravensburg stationiert. Unterhalten und betreut werden die Veterinärzüge von den jeweiligen Landkreisen als untere Katastrophenschutzbehörde. Die Aufgaben der Veterinärzüge sind in der VwV KatSD beschrieben.[2] Veterinärzug nach Maßgabe des SaarlandsAuch im Saarland existiert ein landesweit einsetzbarer Veterinärzug.[4] Er wird als Regieeinheit des Landkreises St. Wendel geführt.[4] Er bildet insofern das Rückgrat des Fachdienstes V.[4] Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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