Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim
In der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim im baden-württembergischen Main-Tauber-Kreis haben sich eine Stadt und drei Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen. Der Sitz der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft liegt am Marktplatz 8 in der Stadt Tauberbischofsheim. GeschichteDie vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim wurde am 1. Oktober 1977 aufgrund der §§ 59 ff. GO in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit gebildet.[2] MitgliedsgemeindenMitglieder dieser durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung entstandenen Verwaltungsgemeinschaft sind:
StrukturNach § 59 der baden-württembergischen Gemeindeordnung ist die Stadt Tauberbischofsheim die erfüllende Gemeinde, das heißt, sie erfüllt die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft. Ein gemeinsamer Ausschuss aus Vertretern der beteiligten Gemeinden entscheidet über die Erfüllungsaufgaben. Vorsitzender des gemeinsamen Ausschusses ist die Bürgermeisterin (Anette Schmidt) der erfüllenden Gemeinde (Tauberbischofsheim). Die „vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft“ ist nicht selbst rechtsfähig, da sie keine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch kein Gemeindeverband ist. AufgabenDen Umfang der übertragenen Aufgaben der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft bestimmt § 61 der baden-württembergischen Gemeindeordnung. Gesetzliche ErledigungsaufgabenDie Stadt Tauberbischofsheim berät die Nachbargemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Daneben erledigt die erfüllende Gemeinde für die Mitgliedergemeinden in deren Namen die folgenden Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung nach den Beschlüssen und Anordnungen der Gemeindeorgane:[2]
dem Städtebauförderungsgesetz,
Weitere ErledigungsaufgabenDaneben erledigt die erfüllende Gemeinde anstelle der Mitgliedergemeinden in eigener Zuständigkeit weitere Aufgaben:[2]
WeblinksCommons: Verwaltungsgemeinschaft Tauberbischofsheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
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