Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-HolsteinDie Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände in Schleswig-Holstein (VAK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Dienstherrenfähigkeit im Sinne der beamtenrechtlichen Vorschriften. Der Hauptsitz der VAK befindet sich in Kiel, zudem gibt es noch die Regionalzentren mit Sitzen in Rendsburg und Itzehoe. GeschichteDie Versorgungsausgleichskasse der Kommunalverbände, kurz VAK, hat sich aufgrund des Gesetzes vom 30. Mai 1949 als Gesamtrechtsnachfolger der Ruhegehaltkasse der Provinz Schleswig-Holstein und der Witwen- und Waisenkasse der Provinz Schleswig-Holstein gegründet. Nachfolgende Auflistung zeigt die Entstehung der VAK bis zum heutigen Stand:
AufgabenDie VAK ist als Dienstleister für Kommunen in folgenden Bereichen tätig:
OrganeOrgane der VAK sind der Vorstand sowie der Vorsitzende des Vorstandes (§ 4 des oben genannten Gesetzes). Nach der Satzung der VAK (vgl. § 9 Abs. 1) leitet der hauptamtliche Geschäftsführer der VAK die Verwaltung der VAK. Geschäftsführer der VAK ist Nils Lindemann. MitgliederDie Mitglieder der VAK unterscheiden sich in Pflichtmitglieder und freiwillige Mitglieder. Zu den Pflichtmitgliedern gehören alle Gemeinden, Gemeindeverbände, Ämter und kommunale Zweckverbände, soweit sie Bedienstete mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen beschäftigen (vgl. § 3 Abs. 1 des oben angegebenen Gesetzes). Als freiwillige Mitglieder betreut die VAK in ihren unterschiedlichen Fachbereichen fast alle Kommunen, Städte und Kreise in Schleswig-Holstein. Weblinks
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