Versicherungsvermittlungsverordnung
Die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) ist eine Bundesrechtsverordnung, die die Bestimmungen zu den in Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie im Jahr 2007 geschaffenen Paragraphen der Gewerbeordnung (§§ 11a, 34d und 34e GewO) konkretisiert. Die Verordnung wurde zuletzt am 17. Dezember 2018 neu gefasst. InhaltDie Versicherungsvermittlungsverordnung enthält Regelungen zu den Anforderungen an die Sachkunde des Versicherungsvermittler, deren Nachweis sowie anerkannte bestehende Qualifikationen (Abschnitt 1 und Anlage 1), zum neuen Vermittlerregister (Abschnitt 2), zu Berufshaftpflichtversicherung (Abschnitt 3), Informationspflichten (Abschnitt 4; einschließlich Versicherungsmakler und Versicherungsberater) sowie Zahlungssicherung und Provisionsannahmeverbot (Abschnitt 5) des Vermittlers. Abschließend werden die Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regelungen und öffentliche Zuständigkeiten benannt. Weblinks |
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