UnternehmensbewertungUnternehmensbewertung ist in der Betriebswirtschaftslehre und im Corporate Finance die Bewertung von ganzen Unternehmen oder von Anteilen an Unternehmen. AllgemeinesDas Wirtschaftssubjekt, in dessen Interesse eine Bewertung durchgeführt wird, heißt Bewertungssubjekt, der zu bewertende Gegenstand (das Unternehmen) heißt Bewertungsobjekt. Die betriebswirtschaftliche Teildisziplin, die sich mit der Bewertung von Unternehmen beschäftigt, heißt Bewertungslehre. Hier besteht eine Einigung darüber, dass bei Unternehmenserwerben der Transaktionspreis mittels eines investitionstheoretischen Barwertkalküls ermittelt werden muss, da es sich um eine Investitionsentscheidung handelt. Der Unternehmenswert wird durch den objektiven Nutzen des Bewertungsobjekts, unabhängig von den verschiedenen Zielen der Bewertungssubjekte bestimmt.[1] BewertungslehreEin grundlegendes Werk zur Bewertungslehre im Rahmen der Entscheidungstheorie erschien 1962 als Dissertation von Wolfram Engels.[2] Es kann danach gefragt werden, welchen konkreten Zweck eine Unternehmensbewertung erfüllen soll und welche Schlüsse daraus hinsichtlich der anzuwendenden Bewertungsverfahren zu ziehen sind. Hierzu kann die Lehre der Unternehmensbewertung auf einen langen und kontroversen Entwicklungsprozess zurückblicken. Der Unternehmensbewertung widmete sich eine von Hans Münstermann ausgehende „Kölner Schule“, die sich wissenschaftlich mit der Thematik auseinandersetzte. Münstermann veröffentlichte 1966 ein Grundlagenwerk[3], es folgte Günter Sieben (1969)[4] oder Manfred Jürgen Matschke (1975).[5] Objektive BewertungslehreIn den 1950er Jahren vertrat man die Auffassung, dass die Unternehmensbewertung die Ermittlung sogenannter objektiver Werte zum Gegenstand haben sollte. Die objektive Bewertungslehre versucht einen einzigen, dem Unternehmen innewohnenden Wert zu ermitteln, der eine für jedermann gültige Größe ist. Daraus folgt, dass sämtliche subjektiven Aspekte bei der Wertermittlung außer Betracht gelassen werden. Insbesondere wird nicht berücksichtigt, dass zwei Kaufinteressenten aufgrund unterschiedlicher Verwertungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit dem zu kaufenden Unternehmen, zu anderen Unternehmenswerten gelangen könnten. In der logischen Konsequenz dieses Denkens kamen im Rahmen der Wertermittlung v. a. die sogenannte Substanzwertverfahren zum Einsatz. Diese Sichtweisen gelten als weitgehend überholt.[6] Subjektive BewertungslehreAls Reaktion auf die Kritik an dem o. g. und vielfach als zu starr betrachteten Vorgehen etablierte sich in den 1960er Jahren die subjektive Bewertungslehre. Von nun an sollten Bewertungen stets subjektbezogen sein. Es wurde erkannt, dass für jedes Bewertungssubjekt das Unternehmen einen eigenen Wert aufweist. Es wurde explizit im Bewertungsprozess berücksichtigt, dass zwei verschiedene Bewertungssubjekte aufgrund einer unterschiedlichen Einstellung hinsichtlich der Zukunftserwartungen, des Risikos und der Zeit sowie einer unterschiedlichen Ausstattung mit Alternativanlagen und Strategiealternativen zu einem voneinander abweichenden Unternehmenswert kommen können. Folgerichtig kam im Rahmen der Wertermittlung das Ertragswertverfahren zur Anwendung. Funktionale BewertungslehreInfolge der ständigen und kontroversen Auseinandersetzungen der Vertreter der objektiven und subjektiven Bewertungslehre über die „wahre Wertkonzeption“, entwickelte sich in den 1970er Jahren die sogenannte funktionale Bewertungslehre. Sie wird auch als Kölner Funktionenlehre bzw. als Kölner Schule der Unternehmensbewertung bezeichnet, da sie an der Universität zu Köln, hauptsächlich von Hans Münstermann, Günter Sieben, Busse von Colbe und Manfred Jürgen Matschke konzipiert wurde. Der wesentliche Vorteil dieser Wertkonzeption liegt darin, dass hier Elemente und Ansichten der beiden anderen Bewertungslehren kombiniert werden. Dabei erfolgt dies stets unter dem Aspekt der Subjektbezogenheit. Nach der funktionalen Bewertungslehre gibt es stets einen konkreten Bewertungszweck, in dessen Folge der Bewerter nach der jeweiligen Bewertungsfunktion fragen muss, die er dabei einnimmt. Darauf folgend ist dann die Frage zu beantworten, mit welchem Bewertungskonzept der Unternehmenswert ermittelt wird. Da der Anlass somit wesentlichen Einfluss auf die Wahl des Bewertungsverfahren hat, bezieht sich das Ergebnis stets auf den Bewertungszweck und darf nicht als allgemeingültig angenommen werden. Prinzipiell können hier sogenannte Haupt- und Nebenfunktionen unterschieden werden. HauptfunktionenGutachterfunktionErmittlung des objektivierten Unternehmenswertes. Dieser Begriff wurde durch das IDW für Unternehmensbewertungen geprägt, die unabhängig von den individuellen Wertvorstellungen der Parteien sind. EntscheidungsfunktionUm im Vorfeld von Verhandlungen oder Auseinandersetzungen die Grenze der eigenen Konzessionsbereitschaft zu kennen, wird der Entscheidungswert ermittelt. Es geht darum, den subjektiven Grenzpreis aus der Sicht eines Bewertungssubjekts (z. B. des Verkäufers eines Unternehmens) zu ermitteln. Dieser Grenzwert ist auf das Entscheidungsfeld und die Präferenzen des Bewertungssubjekts bezogen. Entscheidungswerte markieren die untere bzw. obere Preisgrenze für die beteiligten Parteien. Auch ein gutachterlich oder richterlich verfügter Schiedswert wird nur akzeptiert, wenn er den Entscheidungswert und daher die Grenze der eigenen Konzessionsbereitschaft nicht verletzt. Jedoch gilt in dominierten Konfliktsituationen, dass das Bewertungssubjekt die Verletzung seines Entscheidungswerts, und damit eine Verschlechterung gegenüber seiner Ausgangsposition, hinnehmen muss. Dem Entscheidungswert haften somit folgende Merkmale an:
Vermittlungs- und SchiedsgutachterfunktionAls Vermittler tritt der Bewerter immer dann auf, wenn sich zwei Bewertungssubjekte (z. B. Käufer und Verkäufer) nicht einigen können. Es besteht also eine Konfliktsituation. Es ist dann ein sogenannter Arbitriumwert (= Schiedswert, Einigungswert) zu bestimmen. Dieser kann aber immer nur im Überschneidungsbereich der Entscheidungswerte liegen, wenn er von allen Seiten als akzeptabel empfunden werden soll. Als Bewertungskonzept kommt auch hier das Ertragswertverfahren zur Anwendung. Es geht um die Ermittlung eines Ertragswerts zwischen zwei unterschiedlichen Ertragswerten. ArgumentationsfunktionHier hat der Bewerter die Aufgabe, dem Bewertungssubjekt einen Wert an die Hand zu geben, mit dem er in die Verhandlungen starten kann. Regelmäßig wird der Preis für ein Unternehmen von den anfänglichen Vorstellungen der Beteiligten abweichen und sich durch einen Verhandlungsprozess ergeben. Es kommt hierbei darauf an, einen Wert zu ermitteln, der aus Sicht des jeweiligen Bewertungssubjekts angemessen und zweckmäßig ist. Als Wertkonzeption kommen hier sowohl der Ertragswert als auch der Substanzwert in Frage. Im Gegensatz zu den drei zuvor genannten Funktionen wird die Argumentationsfunktion nicht als Funktion des Wirtschaftsprüfers gesehen bzw. durch Wirtschaftsprüfer erfüllt. (IDW S1) NebenfunktionenInformationsfunktionHier geht es darum, durch die Bewertung Informationen über das jeweilige Bewertungsobjekt zu erlangen. Dies kann im Rahmen einer Vielzahl von Anlässen erfolgen. So etwa der Kreditwürdigkeitsprüfung. SteuerbemessungsfunktionSeit dem 1. Januar 2009 hat der Steuergesetzgeber in den §§ 200–203 BewG (Bewertungsgesetz) das sog. „Vereinfachte Ertragswertverfahren“ geregelt: Das ist ein vergangenheitsorientiertes Bewertungsverfahren, das zum einen das sog. Stuttgarter Verfahren ersetzt, zum anderen dieses neue Verfahren auch für die Bewertung von gewerblichen Einzelunternehmen, Personengesellschaften und freiberuflichen Unternehmen vorsieht. Marktorientierte BewertungslehreSeit den 1990er Jahren setzen sich vermehrt sogenannte marktorientierte Bewertungsverfahren durch. Die Überlegung hierbei ist, dass eine Bewertungssituation nicht nur durch die beteiligten Parteien charakterisiert ist. Vielmehr soll die wahre Wertfindung dadurch erreicht werden, dass sehr viele Bewertungsobjekte und -subjekte in den Bewertungsprozess einbezogen werden. Dies erfolgt über die kapitalmarkttheoretische Fundierung der Bewertungsverfahren. Hierzu werden explizit Erkenntnisse der Portfolio- und Kapitalmarkttheorie sowie Forschungserkenntnisse auf dem Gebiet der Finanzierungstheorie integriert. Es geht letztlich darum, einen Unternehmenswert zu ermitteln, der durch alle Teilnehmer an den Kapitalmärkten bestätigt ist. Als Bewertungsverfahren kommen hier vornehmlich Discounted-Cash-Flow-Verfahren zum Einsatz. Kritik an der kapitalmarktorientierten BewertungstheorieDer zentrale Kritikpunkt an der marktorientierten Bewertungslehre liegt in dessen kapitalmarkttheoretischer Fundierung verankert.[7] Zur ökonomisch begründeten Festlegung eines risikoadäquaten Diskontierungs- bzw. Kapitalisierungszinssatzes für das Discounted-Cash Flow-Verfahren wird hier das CAPM-Modell verwendet. Dessen Ansatz zur Berechnung einer möglichst risikogerechten Renditeerwartungen enthält jedoch gravierende methodische Fehler.[8] Diese stellen sich wie folgt dar:
Alternative Bewertungsansätze und Faktoren-ModellePrinzipiell existieren bei einer kapitalmarktorientierten Bewertung von Unternehmen neben dem klassischen CAPM-Modell weitere Ansätze. An dieser Stelle ist beispielsweise die Arbitragepreistheorie (APT) oder das Konsumbasierte Capital Asset Pricing Modell (CCAPM) zu nennen. So entwickelten sich zudem in der Vergangenheit zahlreiche alternative Kapitalmarktmodelle, die eine (zumindest begrenzt) verbesserte Prognosefähigkeit aufweisen. All diesen Ansätzen ist gemein, dass sie die erwartete Rendite einer Aktie von mehreren Risikoquellen abhängig machen und folglich weniger restriktiv sind als das CAPM-Modell. Hierzu zählen:
Dennoch sind die genannten Modelle nicht gänzlich konsistent, da auch sie durch eine Vielzahl von Kapitalmarktanomalien nicht mit einem vollkommenen Markt vereinbar sind. Diesbezüglich entwickelten sich in der Vergangenheit jedoch alternative Ansätze, die den Anomalien standhalten. Zu nennen ist an dieser Stelle die Methode „unvollkommener Replikationen“, die prinzipiell ohne Kapitalmarktdaten für das zugehörige Bewertungsobjekt auskommt, sowie der Risikodeckungsansatz, bei dem neben den Kapitalmarktunvollkommenheiten auch Risikoabschläge berücksichtigt werden.[15] Auffällig ist, dass in den jüngsten Modellen zur Aktienrenditeprognose zunehmend unternehmensspezifische Größen (z. B. Wachstum oder Insolvenzrisiko) genutzt werden und Kapitalmarktdaten (wie beispielsweise der Beta-Faktor) tendenziell in den Hintergrund rücken. Ebenso hervorzuheben sind die sogenannten investitionstheoretischen Ansätze, die sich zunehmend als geeignete Bewertungsverfahren abzeichnen. Ihnen ist gemein, dass verschiedene Investitionsmöglichkeiten gegeneinander abgewogen werden und mittels linearer Optimierung ein Investitionsprogramm ermittelt wird. Problematisch dabei ist die eher aufwendige und komplexe Analyse der Alternativinvestments. Beispiele hierfür sind:
Auch die Verwendung sogenannter semi-investitionstheoretischer Bewertungsverfahren bildet einen verbesserten Ansatz, bei dem ausgehend von den Ertragsrisiken (z. B. Standardabweichung des Gewinns) eines Unternehmens dessen Wert bestimmt wird, anstatt wie bisher Kapitalmarktdaten als Grundlage zu verwenden. Folglich können weiterhin die „traditionellen“ Ertragswert- und Diskontierungsformeln verwendet werden, nun jedoch unter Einbezug von unternehmensspezifischen Informationen. Semi-subjektive BewertungslehreIn jüngster Zeit entwickelte sich zudem eine weitere, von den Autoren als semi-subjektiv bezeichnete Bewertungslehre. Dieser Ansatz kombiniert dabei eine subjektive Nutzenfunktion (Investor) mit den Gegebenheiten eines unvollständigen Kapitalmarktes und bildet so die Verknüpfung eines individualistischen sowie marktorientierten Ansatzes. Grund dafür ist die Annahme, dass auch innerhalb des objektivierten Konzepts die Nutzenvorstellung aller Marktteilnehmer Einfluss findet, sodass auch hier eine Präferenzabhängigkeit gegeben ist.[17] BewertungsanlässeIn der Bewertungslehre herrscht heute Einigkeit darüber, dass Unternehmensbewertungen anlassbezogen durchzuführen sind, d. h. bei der Wahl der Wertermittlungsmethode ist der jeweilige Anlass der Bewertung zu berücksichtigen. Während Unternehmensbewertungen in ihren Anfängen nahezu ausschließlich der Ermittlung von Kauf- bzw. Verkaufspreisen dienten, haben sich im Laufe der Jahrzehnte immer neue Bewertungsanlässe ergeben. Unterscheiden lassen sich transaktionsbezogene und nicht transaktionsbezogene Bewertungsanlässe. Es gibt folgende Bewertungsanlässe:[18]
Transaktionsbezogen[19] können folgende Anlässe unterschieden werden:
Gemeinsam ist diesen Anlässen, dass sie alle zu einer Änderung der Eigentumsverhältnisse führen. Darunter ist zu verstehen, dass die Eigentumsrechte hinsichtlich des Anteils am Unternehmen von einer auf die andere Partei übergehen. Diese Maßnahme kann dem übereinstimmenden Willen aller Beteiligten entsprechen, aber auch entgegen der Ansicht einzelner durchgeführt werden. Dabei können noch dominierte und nicht dominierte Transaktionen unterschieden werden. Bei einer dominierten Transaktion werden die Eigentumsverhältnisse und Mitgliedschaftsrechte gegen den Willen einer der beteiligten Parteien verändert. Dies wäre z. B. bei der Enteignung bzw. dem Ausschluss Gesellschafters aus einer Personengesellschaft gegen dessen Willen der Fall. Nicht transaktionsbezogene Anlässe sind insbesondere:
Bewertungsverfahren und BewertungstheorienEinzelbewertungsverfahrenIm Rahmen der Einzelbewertung werden die Vermögenswerte, die das Bewertungsobjekt konstituieren, getrennt bewertet. Das Aggregat dieser Einzelwerte bildet das Bruttovermögen. Nach Abzug der Schulden erhält man den Unternehmenswert. Verfahren der Einzelbewertung sind:
GesamtbewertungsverfahrenWenn man davon ausgeht, dass der Zweck eines Unternehmens in der Gewinnerzielung besteht, so wird deutlich, dass die einzelnen Aktiva (und Schulden) eines Unternehmens nur Mittel zum Zweck sein können, so dass unter diesem Aspekt eine Einzelbewertung der Vermögensbestandteile nicht sachgemäß erscheint. Insbesondere aus Sicht der Eigentümer (die ja zwecks (künftiger) Gewinnerzielung in ein Unternehmen investieren) erscheint daher ein Verfahren, das ein Unternehmen als wirtschaftliche Einheit zum Zweck der Gewinnerzielung betrachtet, adäquater. Dies leisten Gesamtbewertungsverfahren. Gesamtbewertungsverfahren sind nur unter der Prämisse anzuwenden, dass das Unternehmen nach der Bewertung auf unbestimmte Zeit fortgeführt wird (Fortführungsprinzip). Der Erwartungswert des Existenzdauer ist dabei bei wegen des Insolvenzrisikos endlich. MischverfahrenGrundsätzlich kann angenommen werden, dass sowohl das Gesamtbewertungs- als auch das Einzelbewertungsverfahren Fehler aufweisen können. Durch eine Kombination beider kann einerseits der Substanzwert, als auch die künftige Ertragskraft mit in die Bewertung einfließen. Aus wissenschaftlicher Perspektive kann man die Verfahren der Unternehmensbewertung nach ihren theoretischen Grundlagen einteilen [22]: 1. Finanzierungstheoretische VerfahrenFinanzierungstheoretische Bewertungsverfahren stützen sich auf die Hypothese vollkommener Kapitalmärkte und berechnen Zukunftswerte (Ertragswerte) mittels der Kapitalwertmethode, also dem Barwertkalkül (Ertragswertverfahren, Discounted-Cashflow-Methode, DCF). Der Barwert der (potenziellen) Investition Unternehmen wird als Aggregat der voraussichtlichen künftigen diskontierten Erwartungswerte der Netto-Rückflüsse aus dem Unternehmen ermittelt. Die wesentlichen Verfahren sind:
In der Praxis werden Diskontierungszinssätze (Kapitalkosten) auf Basis historischer Aktienrenditeschwankungen eines Unternehmens (oder Unternehmen einer Peergroup) meist mittels CAPM abgeleitet. Dieses Modell ermöglicht nicht die Berechnung von Entscheidungswerten und führt zur Gleichheit von Preis und Wert. 2. Faktormodelle und Build-up-ModelleBei diesen Verfahren werden in Anlehnung an die Arbitrage Pricing Theory mehrere Faktoren, und nicht nur der Betafaktor des CAPM, zur Erklärung der erwarteten Renditen von Aktien verwendet (z.B. mit deren Drei-Faktoren-Modell von Fama und French (1993), das 1997 durch Carhart durch Erfassung des Momentums zum Vier-Faktoren-Modell erweitert wurde)[23]. Heute kann das Fünf-Faktoren-Modell, das Profitabilität und Größe der Unternehmen als Faktoren berücksichtigt, als Standard für die Erklärung von Aktienrenditen angesehen werden. Es existiert auch ein darauf aufbauendes Sechs-Faktoren-Modell, das zusätzlich wiederum Momentum-Faktor berücksichtigt[24]. Formal ähnlich wie diese wissenschaftlichen Faktor-Modelle sind die sogenannten Build-up-Modelle. Bei solchen wird meist die übliche CAPM-Renditegleichung um Zu- oder Abschlagfaktoren, z.B. für Unternehmensgröße oder das Länderrisiko, ergänzt. Build-up-Modelle versuchen durch Zuschlagssätze auf CAPM-Kapitalkosten beobachtbare Preise von Unternehmen möglichst gut zu erklären und sind damit den Preisschätzverfahren zuzuordnen. Sie sind keine Erweiterung des CAPM und mit diesem inkompatibel. 3. VergleichswertverfahrenWie auch die Bewertungsverfahren unter 1. und 2. sind die Vergleichsverfahren, speziell die hier meist genutzten Multiplikatorverfahren, im engeren Sinn als Preisschätzverfahren aufzufassen. Sie sollen also beurteilen, welcher Kauf- oder Verkaufspreis eines Unternehmen in den aktuellen Marktbedingungen realisierbar ist. Die Berechnung eines Zukunftserfolgswerts oder Barwerts von Cash flows wird nicht angestrebt. Ausgehend von bekannten Preisen anderer Unternehmen werden hier Bewertungsmultiplikatoren abgeleitet, die dann für die Schätzung des Preises eines zu bewertenden Unternehmens verwendet werden. Dafür wird eine „Peergroup“ von Unternehmen gesucht, die dem zu bewertenden Unternehmen ähnlich sind (gleiche Branche, Profitabilität und Größe)[25]. Für diese werden typische Bewertungsmultiplikatoren berechnet (wie z.B. der Gesamtunternehmenswert in Relation zu EBITDA oder EBIT). Diese werden dann auf das Zielunternehmen angewendet. So werden aus bekannten Preisen Schätzungen von realisierbaren Kauf- oder Verkaufspreisen abgeleitet. Die Berechnung eines Zukunftserfolgswertes (Barwert), die Informationen über die Erwartungswerte der zukünftigen Erträge oder Cashflows und deren Risiken erfordert, wird nicht angestrebt. Die wesentlichen Methoden innerhalb der Vergleichswertverfahren sind:
4. Investitionstheoretische VerfahrenAuch im Rahmen von investitionstheoretischen Barwertkalkülen wird das Unternehmen als Investitionsobjekt aufgefasst und es wird auf Bewertungsverfahren aus der Investitionstheorie zurückgegriffen. Die investitionstheoretischen Bewertungsverfahren erfordern die Hypothese vollkommener Kapitalmärkte nicht und erlauben die Berücksichtigung von individuellen Informationen, Handlungsoptionen und Restriktionen des Bewertungssubjekts. Im Gegensatz zu den finanzierungstheoretischen („kapitalmarktorientierten“) Verfahren (vgl. 1.) oder den Vergleichsverfahren (siehe oben) werden Informationen über die zukünftig erwarteten Zahlungen ausgewertet. Unterschieden werden zwei Varianten:
Der guten theoretischen Fundierung der Verfahren steht entgegen, dass der Aufwand für die Berechnung hoch ist, da grundsätzlich beliebige Alternativinvestitionsmöglichkeiten des Bewertungssubjekts betrachtet werden und die Bestimmung des Wertes eines Unternehmens den Einsatz von Optimierungsverfahren erfordert („Totalmodell“) . Einfache heuristische Varianten („Partialmodelle“) sind praktikabler. Sie erfordern aber vorgegebene Diskontierungszinssätze (Kapitalkosten), ohne dass eine Methodik für die entsprechende Ableitung angeboten wird, die z.B. Informationen aus der Risikoanalyse der Unternehmen berücksichtigen würde. 5. Semi-investitionstheoretische Bewertungsverfahren (risikoadjustierte Bewertung)Die semi-investitionstheoretische Bewertungslehre stützt sich auf grundlegende Gedanken der investitionstheoretischen Verfahren (siehe 4). So wird eine Vollkommenheit des Kapitalmarkts nicht angenommen und die zukünftig erwartete Höhe und der Risikogehalt der Cashflows fließen in die Bewertung ein. Rating- und Finanzierungsrestriktionen sowie das Insolvenzrisiko werden explizit berücksichtigt. Es werden allerdings bestimmte Vereinfachungen akzeptiert, die in der finanzierungstheoretischen Bewertungslehre üblich sind (vgl. 1)[28]. Die Herleitung der Bewertungsgleichung und damit die Ableitung des Diskontierungszinssatzes erfordert eine zentrale Annahme: zwei Zahlungen zum gleichen Zeitpunkt haben den gleichen Wert, wenn sie im Erwartungswert und dem gewählten Risikomaß übereinstimmen[29]. Bewertungsgleichungen werden mit der Methode der "unvollkommenen Replikation" hergeleitet. Für eine zukunftsorientierte Bewertung wird die Unternehmensplanung und eine darauf aufbauende quantitative Risikoanalyse als Datengrundlage genutzt. Mittels einer Risikoaggregation (Monte-Carlo-Simulation) werden zueinander konsistent (1) den Erwartungswert der Erträge oder Cashflows und (2) den Risikogehalt , ausgedrückt im Risikomaß, bestimmt. Bei dieser Variante wird von einer „simulationsbasierten Bewertung“ gesprochen[30]. Diese erlaubt insbesondere die Ableitung von Diskontierungszinssätzen (Kapitalkosten), die das Ertragsrisiko (Volatilität von Erträgen und Cashflow) widerspiegeln. So kann man die länger bekannte Konzepte, wie Ertragswertverfahren oder Discounted-Cashflow Verfahren modifiziert nutzen. Das Verfahren kann für die Bestimmung subjektiver Entscheidungswerte genauso genutzt werden wie für „objektivierte“ Werte (im Sinne des Bewertungsstandards IdW S1), wenn eine bestimmte Typisierung akzeptiert wird. 6. Realoptionsansatz
7. Nutzenfunktionsbasierte BewertungNutzenfunktionsbasierte Bewertungsverfahren werden in der Praxis der Unternehmensbewertung nicht angewendet, weil die nötige aggregierten Nutzenfunktion von Eigentümern nicht bekannt ist [31]. Ergänzend zu den Unternehmensbewertungsverfahren, die auf den oben erläuterten Theorien basieren, findet man in der Bewertungspraxis einige weitere. KulturwerteverfahrenBei diesem Ansatz rückt neben den rechnerisch greifbaren Faktoren wie Verkaufspreis, Gewinne und Sachwerte ein bisher außer Acht gelassener Aspekt in den Vordergrund – die durch die Mitarbeiter bestimmte Kultur innerhalb eines Unternehmens. Ein Substanzwert könne nicht alleinstehend betrachtet werden, sondern muss vielmehr in den Kontext vorhandenen Wissens, Motivation und innerbetrieblicher Kultur gebracht werden. Das bisher noch unbekannte Kulturwerteverfahren („Cultural Due Diligence“) versucht dabei zu vermeiden, dass beispielsweise bei einer Firmenübernahme versteckte Baustellen des Unternehmens unberücksichtigt bleiben. Untersucht wird unter anderem, welche Werte gelebt und welche weiter gepflegt werden sollten oder inwiefern monetäre Folgen aus der Abwanderung von Wissensträgern entstehen könnten.[32] Sonstige
Durchführung und DienstleisterDer Aufwand und die Komplexität von Unternehmensbewertungen hängen vom Bewertungsobjekt und den jeweils verwendeten Methoden ab. Die Bewertung eines Großunternehmens im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung kann langwierig, personalintensiv und hochkomplex sein und erfordert i. d. R. den Einsatz von externem Know-how. Dagegen ist die Bewertung eines kleinen Handwerksbetriebs mittels der Multiplikatormethode einfach zu bewerkstelligen und kann grds. auch ohne externes Know-how durchgeführt werden. Als Anbieter von Unternehmensbewertungen kommen verschiedene Institutionen in Frage:
Je nach Transaktionsvolumen kommen unterschiedliche Berater bzw. Bewerter in Frage. In Deutschland wird der Mittelstand in Fragen der Bewertung i. d. R. durch Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaften begleitet. Bewertungen im Rahmen von großvolumigen Transaktionen werden dagegen eher von Investmentbanken durchgeführt. Insbesondere im anglo-amerikanischen Raum ist es üblich, die Prüfung seitens einer dritten, unabhängigen Partei durchführen zu lassen. Die durch sie festgestellte Angemessenheit des Umtauschverhältnisses wird durch eine Fairness Opinion festgehalten. Diese besteht in einer Stellungnahme des Sachverständigen dritten eine finanziell faire Bewertung vorzunehmen. Siehe auchLiteratur
Einzelnachweise
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