UN-Sonderberichterstatter zu den Rechten von Behinderten
Die Stelle des Sonderberichterstatters zu den Rechten von Behinderten (engl.: Special Rapporteur on the rights of persons with disabilities) wurde zur Förderung, Umsetzung und Überwachung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geschaffen. Das UN-MandatDer UN-Menschenrechtsrat schuf diese Stelle am 14. Juli 2014 mittels einer Resolution,[1] in welcher auch der Auftrag definiert wurde. Dieses UN-Mandat ist auf drei Jahre befristet und wird regelmäßig verlängert. Die letzte Verlängerung des Mandates erfolgte am 10. Juli 2017.[2] Die Sonderberichterstatterin ist keine Mitarbeiterin der Vereinten Nationen, sondern wird von der UN mit einem ehrenamtlichen Mandat beauftragt[3][4] und dazu erließ der UN-Menschenrechtsrat einen Verhaltenskodex.[5] Der unabhängige Status der Mandatsträgerin ist für die unparteiische Wahrnehmung ihrer Aufgaben[6] entscheidend. Die Amtszeit eines Mandats ist auf maximal zweimal drei Jahre begrenzt.[7] Sie erstellt thematische Studien und erarbeitet Leitlinien zur Verbesserung der Menschenrechte. Die Sonderbeauftragte macht auf Einladung von Staaten Länderbesuche[8] und kann in beratender Funktion Empfehlungen abgeben.[9] Sie prüft Mitteilungen[10] und unterbreitet den Staaten Vorschläge, wie sie allfällige Missstände beheben können.[9] Sie macht auch Anschlussverfahren,[11] in welchen sie die Umsetzung der Empfehlungen prüft. Dazu erstellt sie Jahresberichte[12] zu Händen des UN-Menschenrechtsrates.[7] Amtsinhaber
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Fußnoten
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