Toleranzedikt (Brandenburg)![]() Das Brandenburgische Toleranzedikt wurde am 16. September 1664 von Kurfürst Friedrich Wilhelm I. erlassen und regelte die Beziehungen der lutherischen und reformierten Konfessionen auf landesherrlicher Basis.
Im Edikt des reformierten Kurfürsten erblickte ein Teil der lutherischen Theologen eine Benachteiligung der eigenen Partei und leistete erbitterte Gegenwehr. VorgeschichteBereits Kurfürst Johann Sigismund, der vom Luthertum zum Calvinismus übergetreten war und damit große Unruhe im Land hervorgerufen hatte, verfügte 1614 in Soldin, dass aggressive Polemik zwischen den protestantischen Konfessionen verboten sein sollte. Dem Toleranzedikt von 1664 war ein ebensolches vom Jahre 1662 vorangegangen. Dieses erste Toleranzedikt verbot ebenfalls die gegenseitige Kanzelpolemik (Kritik an der jeweils anderen Lehre). Darüber hinaus sollten nur noch solche Kandidaten zum Pfarramt zugelassen werden, die im Sinne der Irenik zu handeln gedachten. Maßgeblich war hier das Programm des Heidelberger Reformierten David Pareus mit dem Ziel, Glaubensgegensätze zwischen Reformierten und Lutheranern zu überbrücken, um eine gemeinsame Front gegen die Katholische Kirche zu schaffen. Darüber hinaus wurde den Kandidaten ein Studium in Wittenberg verboten, das als lutherische Hochburg der Reformation schlechthin galt. Dieses Ansinnen stieß bei der lutherischen Orthodoxie auf Widerstand:
Wegen der massiven Kritik am Toleranzedikt von 1662 seitens der Lutheraner fanden im Winter 1662/63 die Berliner Religionsgespräche statt. Angesichts der problematischen Inhalte des Toleranzedikts führten diese zu keiner Einigung. WirkungZu den stark lutherisch geprägten Theologen, die eine Unterzeichnung des Toleranzediktes verweigerten und damit ihre Anstellung verloren, zählte auch der Kirchenliederdichter Paul Gerhardt. Weblinks |
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