TätigkeitsbewertungssystemDas Tätigkeitsbewertungssystem (TBS) von Winfried Hacker und Richter (1980)[1] ist ein arbeitspsychologisches Verfahren zu Anforderungsermittlung, mit dem die Persönlichkeitsförderlichkeit beruflicher Tätigkeiten untersucht und bewertet werden kann. Ursprünglich nur für Bedienungs-, Montage- und Überwachungsarbeiten entworfen, wurde das TBS 1987 auch für primär geistige Tätigkeiten erweitert (TBS-GA - Tätigkeitsbewertungssystem für geistige Arbeit)[2]. In seiner Kurzform besteht das TBS-GA aus ausgewählten technisch-ingenieurmäßig gestaltbaren Tätigkeitsmerkmalen und umfasst Skalen der Verfahrensteile
Die wesentlichste Datenerhebungsmethode ist eine durch Aussagen der Mitarbeiter abgesicherte Arbeitsstudie (Zeitanteile, Arbeitsfolge) ergänzt durch:
Grundlage für die Einstufung in den Skalen bilden ein gründliches Arbeitsstudium, das heißt Studium der Arbeitsunterlagen und Beobachtungsinterviews, deren Umfang von der Komplexität und Kompliziertheit der zu untersuchenden Arbeitstätigkeit abhängig ist. Bei der Abarbeitung des Merkmalsteils wird folgende Vorgehensweise angestrebt:
Jede Skala ist inhaltlich umschrieben. Die Einstufung in die Skalen sowie die Aufbereitung der Ergebnisse erfolgt sowohl für die Gesamttätigkeit als auch für die Arbeitsaufträge beziehungsweise Teilaufgaben, sofern die Gesamttätigkeit aus mehreren Arbeitsaufträgen beziehungsweise Teilaufgaben mit nennenswertem Zeitanteil besteht. Zur Einstufung in die aufgezählten Skalen werden normalerweise im TBS Hinweise zur Verfügung gestellt. Mit den Ergebnissen des Merkmalsteils werden Vorhersagen der durch die untersuchte Arbeitstätigkeit hervorgerufenen Auswirkungen auf den Menschen gemacht. Nach der Erstellung des Gesamtprofils der Arbeitstätigkeit und dem Vergleich mit dem vorgegebenen Mindestprofil werden Gestaltungserfordernisse abgeleitet. Siehe auchQuellen
Weblinks |