Nach der Gründung des Freistaats Sachsen 1918 wurde in der ersten Landesregierung unter Richard Lipinski erstmals ein Arbeitsministerium errichtet. Es war konkret für "Arbeit und Wohlfahrt" zuständig. Ein Wirtschaftsministerium folgte 1919. Bis 1935 waren beide Ressorts eigenständig, erst unter ReichsstatthalterMartin Mutschmann wurde der Bereich "Arbeit" ins Wirtschaftsministerium eingegliedert. 1946, nach dem Zweiten Weltkrieg, wurde dies wieder rückgängig gemacht, und es entstanden das "Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge" und das "Ministerium für Wirtschaft und Wirtschaftsplanung". Letzteres erhielt bereits 1948 den neuen Namen "Ministerium für Industrie und Verkehr". 1950 wurden beide Ministerien wieder zum "Ministerium für Industrie, Arbeit und Aufbau" zusammengeführt. Mit der Auflösung des Landes Sachsen 1952 wurden auch die Ministerien des Landes aufgelöst.
Nach der Wiedergründung des Freistaates 1990 existierten auch das Wirtschafts- und Arbeitsministerium unter dem Namen „Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit“ wieder. 2009 erhielt es seinen heutigen Namen, um die bereits vorher bestehende Zuständigkeit für den Verkehrssektor abzubilden.
Die Abteilung Wirtschaft des Staatsministeriums ist für die Förderung der ansässigen und ansiedlungswilligen Unternehmen im Freistaat Sachsen sowie des Tourismus, der Kurorte und der nichtstaatlichen Heilbäder zuständig.
Die Koordination und gemeinsame Entwicklung von Strukturplänen mit den Kommunen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation unter optimaler Ausnutzung der vorhandenen Ressourcen und gleichzeitiger Verminderung des Strukturgefälles innerhalb des Freistaates ist ein weiteres Betätigungsfeld der Abteilung Wirtschaft.
Arbeit
Die Abteilung Arbeit ist für das Arbeitsrecht, den Arbeitsmarkt, Arbeitsschutz und die Arbeitsmedizin zuständig. Es beschäftigt sich auch mit der beruflichen Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung sowie dem Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen.
Darüber hinaus behandelt sie die Themen Mitarbeiterbeteiligung und Zukunft der Arbeit.
Verkehr
Die Abteilung Mobilität ist für die Binnenschifffahrt, den Eisenbahnverkehr, die Förderung kommunaler Straßen und die Generalverkehrsplanung zuständig. Sie kümmert sich um Luftverkehr und öffentlicher Personennahverkehr, die Straßenbauverwaltung, das Straßen- und Verkehrsrecht, die Straßenunterhaltung sowie um Verkehrssicherheit.
↑Sächsische Staatsregierung (Hrsg.): Stellenabbaubericht der Staatsregierung zum Staatshaushaltsplan 2011/2012. 7. Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA, Epl. 07). S.53 (sachsen.de [PDF; 536kB; abgerufen am 16. September 2012]).
↑Organigramm. (PDF; 79 kB) Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, 6. Juli 2020, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 25. März 2014; abgerufen am 31. Oktober 2020.Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.smwa.sachsen.de