Staatsrat steht für
Organe zur Beratung des Staatsoberhaupts:
Oberste Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichte:
Gemeinsame Sitzungen des Staatsoberhaupts mit der Regierung:
Regierungen:
Historisch:
Titel:
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Begriffsklärungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.