StaatshandbuchEin Staatshandbuch ist ein Verzeichnis von wichtigen Behörden in einem Staat. Es ist meist zu unterscheiden von einem Staatskalender. GeschichteSeit dem Mittelalter sind interne Verzeichnisse von Hofämtern bekannt, außerdem offizielle Handbücher mit den wichtigsten Vertretern des Hofes. Seit dem 18. Jahrhundert wurden diese zu Hof- und Staatshandbüchern erweitert, in denen auch wichtige Behörden, Ministerien, Kirchen, Schulen und weitere Einrichtungen mit den führenden Amtsträgern verzeichnet waren. Daneben gab es oft getrennte Staatskalender, in denen nur der Hof und wichtige kalendarische Ereignisse enthalten waren. Diese wurden in einigen Fällen zwar zeitweise zusammengelegt, blieben aber in der Regel zwei getrennte Sammelwerke. 1918 erschienen in den deutschsprachigen Territorien die letzten Hof- und Staatshandbücher in der traditionellen Form. Danach gab es neue Formen von Staatshandbüchern, mit neuen Namen. Seit 2007 erscheinen in der Bundesrepublik Deutschland jährlich Staatshandbücher für jedes Bundesland und den Bund. Darin sind alle wichtigen Behörden mit deren verantwortlichen Mitarbeitern verzeichnet. StaatshandbücherBis 1918Die Staatshandbücher trugen im Laufe der Zeit verschiedene Bezeichnungen, angegeben wird hier der letzte oder ein besonders prägnanter Name.
Übergeordnete Staatshandbücher
Einzelne Territorien
Nach 1918
WeblinksWikisource: Staatshandbücher – Quellen und Volltexte
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