Die Staatsangehörigkeit der Republika Srpska (serbokroatischДржављанство Републике СрпскеDržavljanstvo Republike Srpske) ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zur Republika Srpska, die in der Verfassung der Republika Srpska[1] und im Gesetz der Staatsangehörigkeit der Republika Srpska[2] geregelt ist. Die Republika Sprska ist eine von beiden Entitäten des Staates Bosnien und Herzegowina.
Erwerb der Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit der Republika Srpska erhält man nach Artikel 5 des Gesetzes der Staatsangehörigkeit: