Side letterSide letter (dt.: Nebenvereinbarung, Nebenvertrag, Nebenabrede, Zusatzvereinbarung, Zusatzprotokoll etc., auch Sideletter geschrieben) sind schuldrechtliche Vereinbarungen von zwei oder mehreren Rechtssubjekten, die neben einem oder mehreren Hauptverträgen abgeschlossen werden. Side letter sollen in der Regel Teile in den Hauptverträge(n) ersetzen, ergänzen oder auch abändern.[1] Sie sind (physisch) nicht Teil des Hauptvertrages, sondern hiervon getrennte Abreden oder Absprachen. NameSide bezeichnet im Englischen im vorliegenden Zusammenhang etwas, das sich neben der Hauptsache befindet (siehe z. B. auch: Sideboard). Letter bezeichnet im Englischen im vorliegenden Zusammenhang eine Abrede, ein Schriftstück, eine Vereinbarung etc. FormSide letter können schriftlich (Regelfall) oder mündlich durch die Vertragsparteien oder deren Bevollmächtigte abgeschlossen werden. Neben schriftlichen Hauptverträgen können mündliche Side letter (und umgekehrt) bestehen, jedoch dürfen Formvorschriften (z. B. Notariatsaktpflicht, Steuerpflicht) oder Zustimmungserfordernisse (z. B. in einer Regierung durch den zuständigen Minister oder den Präsidenten) etc. dadurch nicht umgangen werden. RechtswirkungWie der Hauptvertrag basiert auch die Side letter auf mindestens zwei übereinstimmenden Willenserklärungen von geschäftsfähigen Personen, in dem sich die Vertragsparteien zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichten. Unter Umständen können auch Dritte von den Vertragsparteien durch ein Side letter begünstigt werden. Side letter sind grundsätzlich eigenständige Verträge, die jedoch zum Hauptvertrag in einem untrennbaren Verhältnis stehen, da sie diesen ersetzen, ergänzen oder abändern oder unter Umständen auch beenden. Fällt der Hauptvertrag weg (z. B. wegen Vertragskündigung), fällt auch in der Regel, sofern nicht etwas anderes bestimmt wurde, der Nebenvertrag auch weg. Je nach Ausgestaltung der Side letter ergänzt, ändert oder ersetzt bzw. beendet dieser den Hauptvertrag und kann auch mehrere dieser Funktionen gleichzeitig beinhalten. VerwendungSide letter können sowohl bei privatrechtlichen, öffentlich-rechtlichen als auch völkerrechtlichen Verträgen verwendet werden. Teilweise dienen Side letter der Ergänzung von Hauptverträgen, um bestimmte Aspekte nicht öffentlich zu machen.[2]
Einzelnachweise
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