SchutzfristenvergleichDer Schutzfristenvergleich ist ein Begriff aus dem Urheberrecht, das für Werke, die eine geistige Schöpfung darstellen, eine Schutzfrist vorsieht. Der Schutzfristenvergleich dient dem internationalen Schutz geistiger Eigentumsrechte und reduziert für ausländische Rechteinhaber die Schutzdauer auf die im Ursprungsland geltende Dauer (Diskriminierungsverbot aus Gründen der Staatsangehörigkeit).[1][2][3] Im Englischen spricht man aussagekräftiger von der Regel der kürzeren Frist (englisch rule of the shorter term). Internationales RechtArtikel IV Nr. 4 des Welturheberrechtsabkommens (WUA) lautet:
Die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) sieht für ausländische Urheber eine Inländerbehandlung vor,[4] doch schränkt Art. 7 Abs. 8 ein:
Im europäischen Urheberrecht wurden die Schutzfristen mit den Schutzdauerrichtlinien harmonisiert: zunächst mit der Richtlinie 93/98/EWG vom 29. Oktober 1993,[5] die abgelöst wurde von der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts vom 12. Dezember 2006;[6] zuletzt wurde die Künstler-Schutzfristen-Richtlinie am 27. September 2011 erlassen.[7] Das Übereinkommen zwischen dem Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte aus dem Jahr 1892 kann in Einzelfall durch das WUA überlagert werden.[8][9][10] DeutschlandNach dem 3. Urheberrechtsänderungsgesetz vom 23. Juni 1995 werden im deutschen Urheberrechtsgesetz andere EU-Bürger in Deutschland gleichgestellt. § 120 UrhG besagt unter anderem:
Vereinigte StaatenDie USA nehmen keinen Schutzfristenvergleich vor, sondern gewähren ausländischen Urhebern in der Regel den Inländer-Schutz. Die Schutzfristen in den USA wurden durch den Copyright Term Extension Act zum Teil länger gestaltet. Weblinks
Einzelnachweise
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