Rudolf SempfFriedrich August Rudolf Sempf (* 15. August 1900 in Hildesheim; † 20. September 1982 in Bad Wildungen) war ein deutscher Kommunalpolitiker (NSDAP) und Abgeordneter des Provinziallandtages der preußischen Provinz Hessen-Nassau. LebenRudolf Sempf war der Sohn des Eisenbahnarbeiters August Sempf und dessen Ehefrau Luise Sempf, geb. Rose. Nach dem Besuch der Volksschulen in Baddeckenstedt, Buckau (Magdeburg) und Hahausen (Harz) nahm Sempf eine Drogistenlehre bei einem Kolonialwarenhändler in Goslar auf, die er nach dem Umzug nach Kassel (April 1916) dort bis zu seiner Einberufung während des Ersten Weltkriegs fortsetzte. Nach Kriegsende betätigte er sich in unterschiedlichen Stellungen in Kassel und Leipzig, bevor er 1923 nach Kassel zurückkehrte. 1926 begründete er dort im Haus der Darmstädter und Nationalbank eine eigene Drogerie, die er jedoch 1928 wieder aufgab, nachdem sie in Konkurs ging. Im Weiteren war Sempf bis 1931 im Autohandelsgeschäft seines Schwiegervaters und nachfolgend im Zeitungshandel und als Gelegenheitsvertretung tätig. Nach seinem Eintritt zum 1. Juni 1928 in die NSDAP (Mitgliedsnummer 91.403)[1] erhielt er nach der Machtergreifung 1933 als deren Vertreter ein Mandat für den Kurhessischen Kommunallandtag des Regierungsbezirks Kassel, aus dessen Mitte er zum Abgeordneten des Provinziallandtages der Provinz Hessen-Nassau bestimmt wurde. Er war der Nachfolger des Abgeordneten Karl Weinrich. Seit 1934 Mitglied des Deutschen Roten Kreuzes, wurde er 1931 zum Gauredner, 1940 zum Reichs-Einsatzredner und 1942 zum Kreisführer ernannt. Von 1934 bis 1945 war er Bürgermeister der Stadt Bad Wildungen. Sempf wurde am 5. Mai 1945 verwundet von der US-Army gefangen genommen und in das Internierungslager Darmstadt-Lager verbracht. Er wurde nach Ende des Zweiten Weltkriegs im Jahr 1948 wegen seiner Beteiligung an den blutigen Vorfällen in Ochshausen im März 1933 vor dem Landgericht Kassel zu 21 Monaten Haft verurteilt. Am 28. Februar 1951 erfolgte die Aufhebung des Urteils durch die II. Strafkammer des Landgerichts Kassel mit einem Freispruch. Im Rahmen der Entnazifizierung lief gegen Sempf bis 1954 ein Spruchkammerverfahren, in dem er als Hauptbeschuldigter (Kategorie I) eingestuft war. Das Verfahren wurde am 22. Januar 1954 ohne Ergebnis eingestellt. Funktionen und Parteiämter(Quelle: [2])
Siehe auchLiteratur
Weblinks
Einzelnachweise
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