Rudolf Müller-ErzbachRudolf Müller-Erzbach (* 23. März 1874 in Perleberg, Brandenburg; † 4. August 1959 in München) war ein deutscher Jurist und Professor für bürgerliches Recht, Handelsrecht und Rechtsgrundlagenforschung. BiografieRudolf Müller-Erzbach wurde 1874 in Perleberg als Sohn des Wilhelm Müller-Erzbach geboren. Er studierte Jura an den Universitäten in Leipzig, Freiburg im Breisgau und Berlin. Nach seiner Promotion zum Dr. jur. war er als Gerichtsreferendar am Oberlandesgericht Celle tätig. 1903 habilitierte er sich zum Privatdozent der Rechte an der Universität Bonn. Nebenbei war er als Hilfsarbeiter im Oberbergamt Bonn tätig. 1916 veröffentlichte er zu den Rechtsgrundlagen der preußischen Bergämter die umfangreiche Monografie „Das Bergrecht Preussens und des weiteren Deutschlands“. Im Jahre 1911 erhielt er in Königsberg eine außerordentliche Professur und 1918 einen Lehrstuhl für bürgerliches Recht, Handelsrecht und Rechtsgrundlagenforschung an der Universität Göttingen.[1] 1925 wurde er an der Universität München als Nachfolger Karl von Amiras Inhaber des Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Deutsches Privatrecht, Bürgerliches Recht, Handels- und Wechselrecht sowie Industrie- und Gewerberecht.[2] 1933 gehörte er zu den Gründungsmitgliedern der nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht Hans Franks.[3] 1939 wurde Müller-Erzbach mit 65 Jahren emeritiert. Von Dezember 1945 bis Oktober 1946 kehrte er als Dekan der Juristischen Fakultät nochmals an die Universität zurück.[4] 1954 erschien eine Festschrift zu seinem 80. Geburtstag unter dem Titel „Studien zum kausalen Rechtsdenken“ im Verlag Filser in München-Pasing, die von Roland Löhlein herausgegeben wurde. Emilio Betti (Rechtsphilosoph an der Universität La Sapienza in Rom), Demetrius Gogos, Roland Löhlein, Lorenzo Mossa, Erwin Seidl und Hans Würdinger verfassten die Beiträge der Freunde und Schüler.[5] Schriften (Auswahl)
Einzelnachweise
Weblinks
|
Portal di Ensiklopedia Dunia