RußzahlDie Rußzahl dient zur Kennzeichnung der Rußemissionen von Ölfeuerungen.[1] Sie ist eine Kennzahl für die Schwärzung, die im Abgas enthaltene staubförmige Emissionen bei der Rußzahlbestimmung nach DIN 51 402 Teil 1 (Ausgabe Oktober 1986) hervorrufen[2]. Sie stellt somit ein Maß für die Rußkonzentration im Abgas dar und wird durch Absaugen eines definierten Teilgasvolumen durch weißes Filterpapier ermittelt. Unter Berücksichtigung des optischen Reflexionsvermögens des unbelegten Filterpapiers ( = 0,85 nach DIN) dient der optische Remissionsgrad R des belegten Filters als Messwert für die Rußzahl :
Danach ergibt sich für eine Rußzahl von = 1 eine Rußkonzentration von 60 µg/m3 bis 100 µg/m3.[3] Eine Erhöhung der Rußzahl um 1 entspricht einer Abnahme des Reflexionsvermögens um 10 Prozent. Nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft dürfen genehmigungsbedürftige leichtölgefeuerte Anlagen in Deutschland eine Rußzahl von 1 nicht überschreiten.[1] Die Rußzahl von nicht genehmigungsbedürftigen Ölfeuerungsanlagen ist hier nach dem in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen geregelten Messverfahren[4] regelmäßig vom Schornsteinfeger visuell zu bestimmen; sie verweist auf die DIN 51402, welche die Bacharach-Methode beschreibt.[1] Anlagen mit Verdampfungsbrenner dürfen demnach nicht die Rußzahl 2 überschreiten und für solche mit Zerstäubungsbrenner ist die Rußzahl 1 der Grenzwert[5]. Literatur
Einzelnachweise
|
Portal di Ensiklopedia Dunia