Rentei HammDie Rentei Hamm war die Hofkammer der Stadt Hamm in Westfalen. Sie verwaltete die dem jeweiligen Landesherrn gehörenden Ländereien und die am Norden- und Westentor liegenden königlichen Mühlen. Dem Rentmeister, der dem Amtmann bzw. Drosten beigeordnet war, oblag es, den jährlichen Pachtzins – die sogenannte Grafenschuld – einzuziehen. Das Amt des Rentmeisters wurde im 14., 15. und 16. Jahrhundert mehrfach von der Familie Brechte, im 17. und frühen 18. Jahrhundert langjährig von der Familie Ludovici bekleidet. Renteihof war die Stadtburg Hamm. Rechte und PflichtenDem Rentmeister oblag die landesherrliche Finanzverwaltung. Er zog die Einnahmen des Stadtherrn ein, namentlich den Wortzins von den Grundstücken in der Stadt, das Grevenkorn von den außerhalb gelegenen Grundstücken, die Hausverkaufabgaben, die Brüchteneinnahmen des Gerichts, Einkünfte aus den landesherrlichen Mühlen, Warensteuern, die sogenannten Akzisen, außerdem einmalige Steuererhebungen, die Brede (Bitte) oder Schatzung genannt wurden.[1] RentmeisterFolgende Rentmeister der Rentei Hamm sind bislang bekannt:
HauptpächterSpätestens ab 1765 wurde die Rentei an einen Hauptpächter verpachtet. Als sich 1777 kein Nachfolger für den Hauptpächter Amtsrat Thenberg fand, fungierten bis Trinitatis 1778 Bürgermeister Johann Heinrich Arnold Keller und Amtsrat Thenberg als königliche Administratoren. Von 1791 bis 1803 ist Johann Vorster als Hauptpächter der Rentei Hamm belegt. Einzelnachweise
Literatur
Koordinaten: 51° 41′ 3″ N, 7° 49′ 25,6″ O |