Rehabilitation Act (1973)Der Rehabilitation Act von 1973 ist ein Bundesgesetz der Vereinigten Staaten, das Diskriminierung aufgrund von Behinderung in Bundesprogrammen, Programmen, die staatliche Unterstützung erhalten, Arbeitsverhältnissen der Bundesregierung und Arbeitsverhältnissen von Vertragspartnern der Regierung verbietet. Die übliche Vorgehensweise, Diskriminierungen am Arbeitsplatz aufzudecken ist im Rahmen des Rehabilitation Acts dieselbe wie in Artikel 1 des Americans with Disabilities Acts.[1] Der Rehabilitation Act hat vier zentrale Abschnitte, die im September 1973 vom US-Kongress verabschiedet und von Präsident Richard Nixon unterzeichnet wurden. Abschnitt 501Abschnitt 501 verlangt aktive Förderungsmaßnahmen und Diskriminierungsfreiheit in Arbeitsverhältnissen von Bundesagenturen der Exekutive. Um diesbezüglich eine Beschwerde anzubringen, werden Angestellte dazu angehalten, sich an den Zuständigen für Chancengleichheit ihrer Behörde zu wenden.[1] Der Abschnitt beinhaltet folgende Punkte:
Abschnitt 503Abschnitt 503 verlangt aktive Förderungsmaßnahmen und verbietet Diskriminierung in Anstellungsverhältnissen mit Vertragspartnern und Subunternehmen der Bundesregierung, die mit mehr als $10000 dotiert sind.[1] Folgende Ausnahmen gelten für diesen Abschnitt:
Abschnitt 504Abschnitt 504 wurde verfasst, um die Bürgerrechte auch auf behinderte Menschen auszuweiten. Dieser Abschnitt gewährleistet, dass Kinder und Erwachsene dieselben Chancen im Bildungssektor, Arbeitsleben und anderen Teilen des gesellschaftlichen Lebens bekommen. Dadurch werden angemessene Vorkehrungen, wie beispielsweise spezielle Lernumgebungen und Assistenz, ermöglicht.[1] Jede Bundesbehörde hat zur Umsetzung dieses Anspruchs ihre eigenen Regelungen, die jeweils an ihre spezifischen Bedingungen angepasst sind. Unternehmen, die von der Bundesregierung Gelder beziehen, haben ebenfalls Regelungen für die Umsetzung des Abschnitts 504, die diejenigen Bereiche abdecken, die von den Bundesgeldern finanziert werden. Diese Regelungen beinhalten beispielsweise: angemessene Vorkehrungen für behinderte Menschen, Barrierefreiheit, effektive Kommunikation mit Gehörlosen und Sehbehinderte. Jede Behörde und jeder Betrieb sind dafür zuständig, ihre eigenen Regelungen umzusetzen. Abschnitt 504 kann auch durch Klagen und Gerichtsverfahren umgesetzt werden.[1] Abschnitt 508Abschnitt 508 wurde erst im Jahre 1998 in den Rehabilitation Act aufgenommen. Er beinhaltet Anforderungen, die von der Informationstechnik umgesetzt werden sollen, damit diese auch für behinderte Menschen, sowohl für Angestellte als auch für die Öffentlichkeit, zugänglich ist.[1] Barrierefreie Informationstechnologie beinhaltet die Möglichkeit, auf unterschiedliche Weise bedient zu werden und darf nicht nur auf einen einzigen Sinn oder eine spezifische Fähigkeit des Nutzers zugeschnitten sein. Manchmal beinhaltet dies auch, dass zusätzliche Software oder Peripheriegeräte zum Einsatz kommen müssen, um diese Barrierefreiheit zu gewährleisten.[1] Abschnitt 508 beinhaltet folgende Bereiche:
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise |
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