Regulierte SelbstregulierungRegulierte Selbstregulierung bezeichnet eine Verwaltungspraxis eines Staates, der das verfassungsgemäß Gebotene durch das Engagement Dritter, Privater verwirklicht zu sehen hofft. Verwandt ist das Konzept der Ko-Regulierung (engl. Co-Regulation), das ein Kooperationsverhältnis zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren wie zum Beispiel Einrichtungen freiwilliger Selbstkontrolle bezeichnet; dabei besteht keine Einigkeit über die Definition des Begriffs.[1] In der Europäischen Union wird die Ko-Regulierung zunehmend als eine dritte Regelungsform neben Gesetzgebung und reinen Selbstkontrollmaßnahmen der Wirtschaft betrachtet.[2][3][4] So enthält die novellierte EU-Fernsehrichtlinie 2007/65/EG die Bestimmung, dass die Mitgliedstaaten Regelungen zur Selbst- und/oder Ko-Regulierung auf nationaler Ebene in den von der Richtlinie koordinierten Bereichen fördern sollen.[2] Kritiker der Praxis regulierter Selbstregulierung wenden ein, dass sich dieses Engagement einer naturrechtlichen Qualität anheischig macht. In Deutschland wird durch regulierte Selbstregulierung der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem Grundrechtsträger. In den Fachkreisen des öffentlichen Rechts ist der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht und Hochschullehrer Wolfgang Hoffmann-Riem ein Verfechter der regulierten Selbstregulierung. Literatur
Einzelnachweise
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