RechtleitungDer Ausdruck Rechtleitung wird im islamisch-religiösen Kontext für die Wiedergabe des arabischen هدى / hudā verwendet, ein Wort, das im Koran und in Texten islamischer Theologen für die praktische Leitung der individuellen Lebensführung und des Gemeinwesens gemäß göttlichem Willen verwendet wird, den der Prophet Mohammed zu vermitteln beansprucht.[1] Gegenbegriff ist ‚In die Irre gehen bzw. geleitet werden‘ (arabisch ḍallala). Das Wort hudā findet sich u. a. in Sure 9:33:
Aber auch frühere Offenbarungen vermitteln Gottes „Rechtleitung“, wie Sure 5:44.46 aussagt:
Ein Widerspruch besteht zwischen der qadaritischen Lehre, die dem Menschen die Willensfreiheit zugesteht, selbst Gottes „Rechtleitung“ annehmen (aḫaḏa) oder ausschlagen (taraka) zu können, und alternativen Auffassungen, die von einer Prädestination ausgehen. Im politisch-religiösen Kontext meint in der Vorstellung von al-Wāqidī u. a. Rechtleitung „die Führung des muslimischen Gemeinwesens nach Maßgabe des von Allah durch die Offenbarung kundgegebenen Gesetzeswillens“, „ein jeweils sich in der Herrschaft des Kalifen als des ‚Imams der Rechtleitung‘ aktualisierendes Geschehen“.[4] Literatur
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Einzelnachweise
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