Der Ort liegt am Südwestrand des Vogelsberges südwestlich des Hauptortes Schotten. Durch Rainrod verläuft die Bundesstraße 455. Nordöstlich des Ortes liegt der Niddastausee zum größten Teil auf Rainröder Gemarkung.
Geschichte
Ortsgeschichte
Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Rainrod erfolgte im Jahr 1261 unter dem Namen Reinrod.[1]
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Rainrod:
„Rainrod (L. Bez. Schotten) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg an der Nidda, 1 St, von Schotten, hat 111 Häuser und 590 Einwohner, die alle evangelisch sind, so wie 1 Kirche, 1 Rathhaus und 3 Mühlen. Unter den Einwohnern befinden sich 108 Handwerker, und darunter namentlich 74 Nagelschmiede, 8 Maurer, 7 Wagner etc. An der Grenze gegen Eichelsdorf, ist das sogenannte Drachenloch, eine tiefe in einem Basaltfelsen befindliche Höhle mit runder Oeffnung, von welcher die Sage erzählt, daß sie von einem Drachen bewohnt gewesen, der zu Zeiten hervorgekommen, aus der 1⁄2 St. entfernten Nidda getrunken, und dem Müller das Wehr verdorben, ohne daß sein Schwanz ganz aus der Höhle gekommen sey etc.“[3]
ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Büdingen, Stadt Schotten[Anm. 6]
ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Vogelsbergkreis, Stadt Schotten
ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Land Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Vogelsbergkreis, Stadt Schotten
Gerichte seit 1803
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Rainrod das Amt Schotten zuständig.
Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Rainrod fiel in den Gerichtsbezirk des „Landgerichts Schotten“.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Schotten“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[17]
Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Rainrod 1116 Einwohner. Darunter waren 33 (3,0 %) Ausländer.
Nach dem Lebensalter waren 168 Einwohner unter 18 Jahren, 465 zwischen 18 und 49, 267 zwischen 50 und 64 und 219 Einwohner waren älter.[20]
Die Einwohner lebten in 459 Haushalten. Davon waren 117 Singlehaushalte, 144 Paare ohne Kinder und 153 Paare mit Kindern, sowie 36 Alleinerziehende und 9 Wohngemeinschaften. In 93 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 300 Haushaltungen lebten keine Senioren.[20]
Datenquelle: Historisches Gemeindeverzeichnis für Hessen: Die Bevölkerung der Gemeinden 1834 bis 1967. Wiesbaden: Hessisches Statistisches Landesamt, 1968. Weitere Quellen: LAGIS[1]; Einwohnerzahlen nach 2000:[24][25][26]; Zensus 2011[20]
Für Rainrod besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Rainrod) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung.[6]
Der Ortsbeirat besteht aus neun Mitgliedern.
Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung 54,53 %. Dabei wurden gewählt: sieben Mitglieder der SPD und zwei Mitglieder der „Freien Wähler“.[27] Der Ortsbeirat wählte Marcel Bechtold (SPD) zum Ortsvorsteher.[28]
↑Eingliederung der Gemeinden Breungeshain, Busenborn, Eichelsachsen, Eschenrod, Götzen, Michelbach, Rainrod und Rudingshain in die Stadt Schotten, Landkreis Büdingen vom 24. November 1970. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1970 Nr.49, S.2290, Punkt 2282 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,3MB]).
↑ abHauptsatzung. (PDF; 1,67 MB) § 5. In: Webauftritt. Stadt Schotten, abgerufen im Mai 2024.
↑Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com. Abgerufen am 1. Januar 1900
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC162730471, S.12f., § 25 Punkt A. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC165696316, S.9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑
Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band22. Weimar 1821, S.345, 422 (online bei Google Books).
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S.262ff. (online bei Google Books).
↑
Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr.8, S.121ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2MB]).
↑Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr.15, S.197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8MB]).
↑Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.122 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
↑Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band12. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC162730484, S.18 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).