Die Ortschaft umfasst etwa 15 Adressen mit knapp 50 Einwohnern, das sind eine Gruppe dreier Gehöfte am Riedel und eines am Fuß nordöstlich, sowie dort die auf der anderen Seite des Kronawittbachs liegenden Häuser, und nördlich davon, schon bei Knirzing, zwei weitere Höfe.[Anm. 1]
Der Ortsname (‚Rodung‘) ist ein typischer hochmittelalterlicherRodungsname, der zur zweiten Siedlungsphase am Nordrand des Kobernaußerwalds gehört, in der der Wald vom Gaugshamer- und Schachawald (bei Treubach) bis Pramet endgültig gerodet wurde.[1]
Im 19. Jahrhundert galten die drei Gehöfte am Riedel als Ortslage Rödt (heutige Hnr. 1–3), der Hof am Fuß (Hnr. 4) hieß Hamingerbauer, auf der anderen Seite des Kronawittbachs lag die Schachermühle (zu Schachen ‚Gehölz‘), und der Hof bei Knirzing (Rödt Nr. 8)[Anm. 1] heißt Speckbauer zu Weiteneben.[2]
Bis 1884 gehörten die Ortslagen zur Steuer-/KatastralgemeindeSt. Kollmann, dann kam der Ort an die neu geschaffene politische Gemeinde Pramet.[3] Dadurch wechselt die Gemeindegrenze am Kronawittbach mehrmals die Seite.
↑ abZu diesen besteht keine Straßenverbindung am Bach. Der eine der Höfe dort ragt in Schilddorner Gemeindegebiet.
Einzelnachweise
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Kurt Kriso: Der Kobernaußerwald unter dem Einfluss des Menschen. Eine waldgeschichtliche Studie. In: Jahrbuch des Oberösterreichischen Musealvereines. Band106. Linz 1961, Abb. 2. Übersichtskärtchen über den Gang der Besiedlung um den Kobernaußerwald, S.273 und Text S. 276 (ooegeschichte.at [PDF; abgerufen am 12. März 2022] ganzer Artikel S. 269–338; mit Übersicht V. Chronologische Übersicht zur Geschichte des Kobernaußerwaldes und seines Vorlandes, S. 332 ff. - Die -et-Name des Gemeindehauptorts zeigt eine ältere, zwischenzeitlich verlassene Siedlungsstelle.).
↑Franziszäischer Kataster 1817–1861 (Urmappe, als Layer online bei DORIS diverse Kartenthemen, etwa Erste Landesaufnahmen, Urmappe quality insb. Thema Kulturatlas).
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Gemeinde Schildorn (Hrsg.): 1100 Jahre Schildorn 903–2003. Ein Heimatbuch. Schildorn 2003, 6 Daten und Infos, S.68, Sp.2 (fbas.net [abgerufen am 12. März 2022] Landesgesetz vom 18. Februar 1884).