PostpendenzDie Postpendenz (lat. post: später, danach; pendere: schweben, hängen) ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen Strafrecht; er bezeichnet eine Feststellung im Strafurteil. Die Postpendenzfeststellung wird vorgenommen, wenn der Täter ein Strafgesetz verletzt hat, der Sachverhalt aber nicht vollständig aufgeklärt werden kann und zwar in der Weise, dass von zwei möglichen Sachverhalten zwar der zeitlich spätere Sachverhalt sicher aufgeklärt und nachgewiesen werden kann, der zeitlich frühere jedoch nicht sicher vorliegt. Hängt die Strafbarkeit des zweiten Sachverhalts aber gerade von der Nichtverwirklichung des ersten Sachverhalts ab, so kommt es zur Postpendenzfeststellung. Beispiel: Dem Täter könnte an sich der später verwirklichte Sachverhalt der Hehlerei nach § 259 StGB nachgewiesen werden, es steht aber nicht fest, ob er nicht auch Mittäter des zuvor an der Sache begangenen Diebstahl nach § 242 StGB war. Hehlerei kann aber nur an der durch einen anderen widerrechtlich erlangten Sache begangen werden, so dass ein Mittäter an einem Diebstahl nicht gleichzeitig diesbezüglich Hehler sein kann. Die Präpendenzfeststellung wird im umgekehrten Fall vorgenommen, wenn der frühere Sachverhalt sicher vorliegt, der zeitlich spätere nur möglicherweise gegeben ist. Die Postpendenzfeststellung ist von der Wahlfeststellung zu unterscheiden. Literatur
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