Polizeiausbildung in DeutschlandDie Polizeiausbildung in Deutschland ist die Berufsausbildung von Polizeivollzugsbeamten. Sie findet in der Regel in einer Polizeischule oder bei den Polizeiverbänden statt. Ausgebildet wird in verschiedenen Institutionen und mit unterschiedlichen Laufbahnzielen, so dass sich Dauer und Lehrplan stark unterscheiden. Es wird unterschieden zwischen einer Ausbildung im Sinne der Berufsausbildung für den mittleren Polizeivollzugsdienst und dem Studium an einer Polizeifachhochschule für den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Dabei gibt es Bundesländer, die nur noch Polizeibeamten im gehobenen Dienst ausbilden und Bundesländer, welche sowohl für den mittleren als auch für den gehobenen Dienst ausbilden. VoraussetzungenBei der Bewerbung um eine Polizeiausbildung sind zunächst die formalen Einstellungskriterien der Einstellungsbehörde und des Beamtenrechts zu erfüllen. So wird für die Ausbildung im mittleren Dienst die Mittlere Reife oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mit vorangegangenem (qualifizierenden) Hauptschulabschluss vorausgesetzt; für das Studium im gehobenen Dienst ist zumindest die Fachhochschulreife erforderlich. Bewerber müssen außerdem die deutsche Staatsbürgerschaft oder diejenige eines anderen EU-Staates besitzen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sie dürfen nicht vorbestraft sein. Darüber hinaus gelten gewisse Altersgrenzen: Das Mindestalter liegt bei 17 Jahren, das Höchstalter zwischen 24 und 36 Jahren. Für Frauen ist in der Regel eine Körpergröße von mindestens 160 cm, für Männer von mindestens 165 cm vorgeschrieben. Wer die genannten Voraussetzungen erfüllt, kann zum mehrstufigen Eignungsauswahlverfahren der jeweiligen Polizei zugelassen werden. Ein erfolgreiches Bestehen ist für die Zulassung zum Polizeidienst unumgänglich. In der Regel dauert das Auswahlverfahren zwischen 2 und 4 Tagen und umfasst folgende Stationen:
Die Schwerpunkte und die Zusammenstellung des Verfahrens können variieren: Sowohl die Polizeien der Bundesländer als auch die Bundespolizei planen ihre Auswahlprüfungen nach eigenem Ermessen. Die Voraussetzungen für den gehobenen Dienst sind dabei naturgemäß anspruchsvoller. Sofern noch nicht vorhanden, muss bis zum Anfang der Ausbildung oder des Studiums auf eigene Kosten die Fahrerlaubnis der Klasse B erworben werden. AusbildungDie Dauer der Ausbildung ist bei einem Studium in der Regel drei Jahre, bei einer Ausbildung normalerweise zweieinhalb Jahre. Bundesländer, die nur noch im gehobenen Dienst ausbilden, begründen dies damit, dass eine zweigeteilte Laufbahn (also nur noch gehobener und höherer Dienst) „Theorie und Praxis noch enger verknüpfen“ könne. Weiter heißt es: „Hierdurch erhalten neu eingestellte Polizeibeamtinnen und -beamte […] während ihres Fachhochschulstudiums die notwendige Handlungssicherheit für den praktischen Polizeidienst.“ Es wird also eine höhere Qualifikation sowohl der Bewerber im Vorfeld als auch nach dem Studium angenommen.[2] Auf Grund der Angleichung des Studiums in der zweigeteilten Laufbahn an die Ausbildung im mittleren Dienst, kann die Annahme einer tatsächlich höheren Qualifikation jedoch bezweifelt werden. Daneben gibt es einzelne Bundesländer, die Bewerber direkt in den höheren Dienst einstellen, allerdings erfolgt die Einstellung nur nach zuvor abgeschlossenem Studium, welches nicht bei der Polizei belegt werden kann[3]; die Befähigung für das Richteramt ist dafür Voraussetzung. Im Bundeskriminalamt ist auch ein „polizeiförderliches“ Hochschulstudium ausreichend, allerdings muss sich der Kandidat dann einer Laufbahnprüfung unterziehen. Sofern sich der Nachwuchs für den höheren Dienst aus dem eigenen Personal an Polizeivollzugsbeamten des gehobenen Dienstes rekrutiert, absolvieren diese ein zweijähriges Studium an der Deutschen Hochschule der Polizei, das mit einem Master in „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ abschließt. Regelungen beim Bund und den Ländern
InhalteZum Lehrplan gehört unter anderem folgender zentraler Fächerkanon, unterteilt in theoretische Fächer wie
sowie praktische Fächer, beispielsweise
Die Vermittlung der Lehrinhalte erfolgt zumeist im theoretischen Unterricht. Das erlernte Wissen wird in praktischen Unterrichtseinheiten vertieft und umgesetzt. Je nach Ausgestaltung der Ausbildung erfolgt in der Regel eine Wissenstandsüberprüfung zumindest einmal im Halbjahr bzw. Semester. Die Inhalte werden abschließend im Rahmen einer praktischen und theoretischen Laufbahnprüfung abgeprüft, danach erfolgt die Ernennung – je nach Laufbahn – zum Polizeimeister oder zum Polizeikommissar. Anschließend wird der Beamte je nach Vorgabe – jedoch meist im Schichtdienst bei der Schutz- oder Verkehrspolizei eingesetzt. Der gesamte Dienstbetrieb der Ausbildung wird in allen Bundesländern sowie bei der Bundespolizei in Uniform durchgeführt. Ausbildungen verschiedener VerbändeDie Ausbildung erfolgt entweder bei den Bereitschaftspolizeien oder aber an speziell eingerichteten Fachhochschulen, die in der Fachrichtung Polizei unterrichten (trifft für Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen zu). Dabei erfolgt in allen Ländern keine duale Ausbildung im klassischen Sinne, sondern die Polizei ist Ausbildungsort und Praktikumsbetrieb in einem. In der Regel bezieht der Polizeischüler dabei eine Unterkunft in der jeweiligen Abteilung/Fachhochschule; er erhält für die Zeit der Ausbildung, je nach Bundesland, freie Heilfürsorge oder Beihilfe, die durch eine zusätzliche private Krankenversicherung ergänzt werden muss. Zentrale AusbildungenDie Ausbildung von Ratsanwärtern ist zweigeteilt. Der erste Ausbildungsteil findet dezentral an den jeweiligen Hochschulen der Bundesländer statt. Der zweite Teil findet zentral bei der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster-Hiltrup (Nordrhein-Westfalen) statt. Das Bundeskriminalamt bildet nur direkt für den gehobenen Dienst aus. RechtsgrundlagenDa jedes Bundesland und auch der Bund selber die Ausgestaltung ihrer Polizeien im Rahmen des Föderalismus selbständig vornehmen, richtet sich auch die Ausbildung bzw. das Studium nach den jeweils gültigen Gesetzen beziehungsweise Verordnungen. Nachfolgend eine Übersicht über Bestimmungen für die Ausbildung von Polizeischülern: Baden-Württemberg:
Bayern:
Brandenburg:
Bremen:
Hessen:
Niedersachsen:
Saarland:
Sachsen-Anhalt:
Thüringen:
Bund:
Siehe auchEinzelnachweise
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