Polizei (Belgien)
Integrierte Polizei (niederländisch geïntegreerde politie; französisch police intégrée) ist in Belgien die Kurzbezeichnung für den seit 2001 bestehenden „auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienst“.[1] Polizeiliche Notrufnummer ist 101. GeschichteIm Jahr 1795 kamen die belgischen Provinzen unter französische Herrschaft. Zu dieser Zeit wurde am 10. Juli 1796 die Gendarmerie gegründet. 1815 wurden die belgischen Provinzen Teil des Vereinigten Königreichs der Niederlande. Die Niederländer benannten die Gendarmerie in "Marechaussee" um und organisierten die Truppe neu. Im Jahr 1830 fand die Belgische Revolution statt. Nach der Erlangung seiner Unabhängigkeit schuf der neue belgische Staat auf der Grundlage der bereits bestehenden Marechaussee eine eigene nationale Gendarmerie.[2] Die Gendarmen waren im ganzen Land tätig. Daneben gab es kommunale Polizeieinheiten und ab 1919 die Justizpolizei (Gerechtelijke Politie bij de Parketten/Police judiciaire des parquets). Seit ihrer Gründung war die Gendarmerie formell Teil der belgischen Armee und hatte daher in den Weltkriegen auch eine militärische Rolle als Militärpolizei und im Rahmen der Territorialverteidigung. Die Gendarmerie wurde 1992 in eine zivile Polizeiorganisation umgewandelt, ihr wurden zudem Einheiten der "Police spéciale" zugegliedert, darunter unter anderem die Bahnpolizei, die Wasserschutzpolizei und die Flughafenpolizei. Die Gendarmerie behielt diesen Status bis zum 1. Januar 2001, als sie u. a. als Folge der Affäre Dutroux zusammen mit den anderen in Belgien bestehenden Polizeikräften (lokale Korps und die Justizpolizei) aufgelöst und durch die Föderale Polizei und die lokalen Polizeien als integrierte Polizei ersetzt wurde. Die Föderale Polizei ging dabei im Wesentlichen aus der Gendarmerie hervor.[3] OrganisationDie integrierte Polizei gliedert sich heute in die Föderale Polizei und die lokalen Polizeikorps (Art. 2 Nr. 2, Art. 3 GIP).[1] Die auf zwei Ebenen strukturierte (Föderale und Lokale) Polizei wird durch ein einheitliches Logo symbolisiert, durch die Farben Ockergelb der Föderalen Polizei und Hellblau der Lokalen Polizei lassen sich die beiden Ebenen unterscheiden. Am Unterstrich unter dem Logo oder dem Polizeischriftzug kann man erkennen, um welche Ebene es sich handelt.[4] Föderale PolizeiDie föderale Polizei besteht aus einem Generalkommissariat und drei Generaldirektionen: der Generaldirektion Ressourcenmanagement und Information sowie den zwei operativen Generaldirektionen Verwaltungspolizei und Gerichts-/Kriminalpolizei (Art. 93 § 1 GIP).[1] Nachgeordnet sind zentrale und dekonzentrierte Direktionen und Dienste; die dekonzentrierten sind in ihren Amtsbereichen an den 12 Gerichtsbezirken orientiert. So bestehen beispielsweise 14 dekonzentrierte Gerichts-/Kriminalpolizeidirektionen (die Gerichtsbezirke Brüssel und Hennegau sind insofern zweigeteilt). Ein königlicher Erlass regelt die Organisation der föderalen Polizei genauer.[5] Das Amt des Generalkommissars übt seit dem 15. Juni 2018 der Erste Hauptkommissar Marc De Mesmaeker aus.[6] EisenbahnpolizeiDie zentrale Direktion der Eisenbahnpolizei ist eine spezialisierte Dienststelle der Föderalen Polizei. Die 1891 gegründete Eisenbahnpolizei ist mit ihren sechs Einheiten vorrangig in Zügen, an Bahngleisen, auf Bahnsteigen der Bahnhöfe und Haltepunkte sowie im Netz der U-Bahn- und Premetro-Stationen tätig. Eine Besonderheit sind die Grenzkontrollen im Eurostar-Terminal des Bahnhofs Brüssel-Süd.[7] Lokale PolizeiDie lokale Polizei umfasst 185 Polizeizonen;[8] eine Polizeizone besteht aus einer oder mehreren Gemeinden (Art. 9 GIP).[1] So gibt es beispielsweise in der Region Brüssel-Hauptstadt sechs Polizeizonen (Nrn. 5339–5344), im Bereich der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Polizeizonen Weser-Göhl (5292)[9] und Eifel (5291).[10] Die lokalen Polizeibehörden gliedern sich im Allgemeinen in die Bereiche Personal und Logistik, Polizeieinsätze sowie Ermittlungsdienst und die örtlichen Reviere. Personal und DienstgradeDie Polizeidienste bestehen aus zwei Kadern: dem Einsatzkader und dem Verwaltungs- und Logistikkader (Art. 116 GIP).[1]
EinsatzkaderDer Einsatzkader besteht aus Polizeibeamten, die wiederum in drei Kader aufgeteilt sind: Offizierskader, mittlerer Dienst, einfacher Dienst. Die überwiegend bei der lokalen Polizei tätigen Polizeibediensteten sowie das Personal der föderalen Direktion der Sicherung (Sicherungskoordinatoren, -assistenten und -bedienstete der Polizei) sind keine Polizeibeamten, verfügen aber über beschränkte Polizeibefugnisse (Art. 117 GIP).[1] Im Einzelnen ergeben sich die Kompetenzen des Einsatzkaders aus dem Gesetz über das Polizeiamt (GPA).[13]
Verwaltungs- und LogistikkaderDer Verwaltungs- und Logistikkader besteht aus den vier Stufen A, B, C und D (A entspricht dem Offizierskader, B dem mittleren, C dem einfachen Dienst). Jede Stufe umfasst mehrere Dienstgrade, darunter mindestens einen gemeinsamen Dienstgrad und in der Regel mehrere spezifische Dienstgrade (Art. 2.3.1 RSPol).[17]
Einzelnachweise
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