Otto GauweilerOtto Gauweiler (* 25. April 1910 in Gommersheim; † 1969) war ein deutscher Jurist und NSDAP-Funktionär. LebenDer Jurist Otto Gauweiler war am Amtsgericht Neustadt an der Haardt tätig. Zum 1. Dezember 1929 trat er der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 174.289).[1] Er wirkte nach der Machtergreifung ab 1934 in der Verwaltung der Partei und war ab 1937 Reichsamtsleiter im Reichsrechtsamt der NSDAP.[2] Zudem war er als Oberbereichsleiter Leiter des Amtes für Rechtsschulung. Otto Gauweiler wurde 1939 mit einer Arbeit über die NS-Rechtspolitik in München zum Dr. jur. promoviert.[3] Seine im Eher-Verlag erschienene Dissertation Rechtseinrichtungen und Rechtsaufgaben der Bewegung wurde 1946 in der SBZ in die Liste der auszusondernden Literatur aufgenommen.[4] Während der deutschen Besetzung Polens leitete er von November 1939 bis Januar 1941 die Innere Abteilung des Distrikts Warschau im sogenannten Generalgouvernement.[2] Gemeinsam mit Friedrich Gollert verfasste er Propagandaschriften, u. a. zur Abwicklung polnischer Ministerien in Warschau und zum Aufbau der deutschen Verwaltung in dem besetzten Land.[5] 1940 war Otto Gauweiler als stellvertretender Amtschef des Distrikts Warschau für die Ummauerung des Ghettos zuständig.[6] Gauweiler fiel unter dem Generalgouverneur Hans Frank 1940 in Ungnade und nahm zum Gefreiten degradiert am Deutsch-Sowjetischen Krieg teil.[7] Nach einer Kriegsverletzung wurde er im April 1942 als Regierungsrat beim Generalstaatsanwalt in Hamburg tätig und ab 1944 beim Münchner Landratsamt.[2] Nach Kriegsende war er Rechtsanwalt in München.[2] Otto Gauweiler war der Bruder von Helmut Gauweiler und der Vater von Peter Gauweiler. Veröffentlichungen (Auswahl)
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
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