OpenjurOpenjur (eigene Schreibweise auch: openJur) ist eine freie juristische Fachdatenbank, deren Betrieb im Dezember 2008 aufgenommen wurde.[1] InhalteDie Datenbank verzeichnet jeden Monat mehr als drei Millionen Zugriffe.[2] Sie umfasst 610.000 Gerichtsentscheidungen (Stand 28. Februar 2023) und über 130 Gesetze (Stand Juli 2014). Verschiedene Gerichte steuern regelmäßig neue Entscheidungen zum Bestand bei. TrägervereinNachdem sich viele Gerichte aufgrund unterstellter wirtschaftlicher Interessen zunächst weigerten, kostenlos Entscheidungen zu Openjur beizusteuern,[3] entschieden sich die Initiatoren von Openjur, den Betrieb und die Gemeinnützigkeit der Datenbank durch die Gründung eines gemeinnützigen Vereins sicherzustellen. Dieser Verein wurde im Februar 2009 gegründet[4] und ist seitdem Betreiber der Datenbank. Im Rahmen des 18. EDV-Gerichtstags 2009 in Saarbrücken vom 23. bis 25. September 2009 wurde Openjur mit dem Nachwuchspreis als „Bestes Freies Juristisches Internetprojekt 2009“[5] ausgezeichnet. Nach seiner Satzung ist der Vereinszweck des „openJur e. V.“ „die Erstellung, Sammlung und Verbreitung freier juristischer Inhalte in selbstloser Tätigkeit zu fördern, um die Chancengleichheit beim Zugang zu Wissen und Bildung zu fördern“. LizenzDie Entscheidungen und Rechtsnormen als solche sind nach § 5 Abs. 1 UrhG amtliche Werke und somit gemeinfrei.[6] GerichtsverfahrenIm Mai 2023 wurde Openjur von einer Berliner Anwaltskanzlei abgemahnt, nachdem Openjur den Beschluss eines Verwaltungsgerichts veröffentlicht hatte, in dem auf Grund einer fehlerhaften Anonymisierung durch das Gericht selbst noch der Name des Betroffenen zu lesen war. Obwohl Openjur den Namen innerhalb von 20 Minuten anonymisierte,[2] wurde sie im August 2023 vor dem Landgericht Hamburg auf Zahlung von immateriellen Schadenersatz nach der Datenschutz-Grundverordnung (Az. 324 O 278/23) verklagt. Der Streitwert beträgt 25.000 Euro. Es geht im Kern um die Frage, ob Openjur für veröffentlichte Entscheidungen haftet und ob die Datenbank eine Prüfungspflicht bzgl. den Gerichten unterlaufener Anonymisierungsfehler hat.[7] WeblinksEinzelnachweise
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