Oberstes Verwaltungsgericht (Polen)
Das Oberste Verwaltungsgericht (polnisch Naczelny Sąd Administracyjny) ist in der Republik Polen die höchste Instanz in Verwaltungssachen. Neben dem Instanzenzug der Verwaltungsgerichtsbarkeit steht der Verfassungsgerichtshof, der grundsätzlich nur die Verletzung von Verfassungsrecht prüft. GeschichteDas Oberste Verwaltungsgericht knüpfte an den Höchsten Verwaltungsgerichtshof an, der von 1921 bis 1952 bestand, jedoch seit 1939 nicht mehr tagte. Nach dem deutschen Überfall auf Polen stellte der Höchsten Verwaltungsgerichtshof seine Arbeit ein und nahm sie nach 1945 nicht wieder auf. 1952 wurde er aufgelöst. 1980 wurde das Oberste Verwaltungsgericht gegründet. Seine Kompetenzen wurden 1995 und 2002 neu geregelt. RechtsgrundlageRechtsgrundlage der Zuständigkeit und Tätigkeit des Obersten Gerichts ist die polnische Verfassung, die Gesetze über das Oberste Verwaltungsgericht von 2002. RichterDer Staatspräsident von Polen ernennt die Richter des Obersten Verwaltungsgerichts auf Antrag des Staatlichen Gerichtsrates. Wie alle Richter in Polen genießen die Richter des Obersten Gerichts strafrechtliche Immunität. OrganeZu den Organen des Gerichts zählen der Erste Gerichtspräsident, die Gerichtspräsidenten der einzelnen Kammern, die Generalversammlung der Richter des Obersten Gerichts und das Kollegium. Erster GerichtspräsidentDer Erste Gerichtspräsident wird vom Staatspräsidenten unter zwei Richtern des Obersten Gerichts ausgewählt, die intern von der Generalversammlung des Obersten Verwaltungsgericht als Kandidaten benannt werden. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Gegenwärtiger Präsident ist Marek Zirk-Sadowski. Die Liste stellt die Gerichtspräsidenten seit 1980 dar, wobei kommissarisch tätige Amtsinhaber kursiv dargestellt sind:
KammernBeim Obersten Gericht gibt es Kammern für Finanzsachen, für Wirtschaftssachen sowie für allgemeine Verwaltungssachen. GebäudeDas Gericht befindet sich in einem postmodernen Gebäude östlich des Kulturpalastes. BudgetDas Budget des Obersten Verwaltungsgerichts wird im Jahreshaushalt festgelegt. 2019 betrugen die Ausgaben ca. 525 Mio. PLN und die Einnahmen ca. 55 Mio. PLN. Siehe auchLiteraturWeblinksCommons: Naczelny Sąd Administracyjny – Sammlung von Bildern
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