OberkirchenratDer Begriff Oberkirchenrat (kurz OKR) hat mehrere Bedeutungen:
Gängige Abkürzungen für OberkirchenratDer Oberkirchenrat wird als OKR in Mecklenburg, Oldenburg, Österreich (A.B.), Österreich (H.B.) und Württemberg oder als EOK (Evangelischer Oberkirchenrat) in Baden und ehemals in Altpreußen abgekürzt. Oberkirchenrat als AmtstitelDie Oberkirchenräte sind kirchliche Beamte, häufig Juristen oder Pfarrer. Der Titel Oberkirchenrat bezeichnet die höchste Funktionsstufe im Beamtentum einiger evangelischer Kirchen. Ihnen obliegt die Leitung der Kirche, sie sind der Synode/Landessynode verantwortlich. Als Dezernatsleiter verantworten sie ihren Bereich nach außen und innen.
Oberkirchenrat als GebäudeDer Oberkirchenrat (OKR) der Evangelischen Landeskirche in Württemberg befindet sich in der Gänsheidestraße 4, Stuttgart. Der Evangelische Oberkirchenrat (EOK) der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union (EKapU; ab 1953 Evangelische Kirche der Union, EKU) befand sich seit 1912 in der Jebensstraße 3, Berlin-Charlottenburg. Ab 1951 führte er die Bezeichnung Kirchenkanzlei und zog Anfang 2007, nach dem Aufgehen der EKU in der Union Evangelischer Kirchen (2004), nach Hannover um. Oberkirchenrat als KollegialorganDer Oberkirchenrat als kollegiales Organ fasst (weitreichende) Entscheidungen der Kirchenleitung zumeist in der Dezernentenkonferenz (Kollegium). Zum Kollegium gehört als Leiter der Landesbischof. Weitere Personen werden als Berichterstatter bei Bedarf hinzugerufen. Entscheidungen des Kollegiums können von der Synode rückgängig gemacht werden oder es kann vor dem kirchlichen Verwaltungsgericht (so in der Landeskirche vorhanden) dagegen geklagt werden. Andere Bezeichnungen für die Verwaltung einer Landeskirche sind Landeskirchenamt (beispielsweise: Evangelische Kirche im Rheinland) und Konsistorium (beispielsweise: Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz). Oberkirchenrat als oberste KirchenbehördeDer Evangelische Oberkirchenrat (EOK) in Berlin war von 1850 bis 1951 die oberste Verwaltungsbehörde der preußischen evangelischen Landeskirche (ab 1922 Evangelische Kirche der altpreußischen Union). Auch in anderen evangelischen Landeskirchen, wie etwa in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs oder in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, wurde bzw. wird die oberste Kirchenbehörde als Oberkirchenrat bezeichnet. Weblinks |
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