Parwan/Afghanistan: Der Straßentunnel durch den Salangpass wird Schauplatz eines schweren Verkehrsunfalls, über den unterschiedlich berichtet wird. Die Rote Armee der Sowjetunion bestätigt ein Feuer im Tunnel sowie 176 Todesopfer, darunter 64 Soldaten der eigenen Streitkräfte. Augenzeugen sprechen jedoch von einer Explosion, die den Tod von circa 2.000 Menschen herbeiführte.[6]
Ankara/Türkei: Die neue Verfassung der Republik wird in einem Referendum von circa 91 % der Stimmberechtigten angenommen. Nach dem Militärputsch von 1980 ließen die neuen Machthaber um Kenan Evren eine neue Verfassung ausarbeiten, die den Einfluss der Religion zurückdrängt und sämtlichen politisch Aktiven aus der Zeit vor dem Umsturz eine Teilhabe am politischen Leben untersagt. Evren, einer der Anführer des Putschs, betrachtet das Ergebnis der Abstimmung als offizielle Bestätigung, dass er legitimes türkisches Staatsoberhaupt ist.[8]
Gudow, Witzhave/Deutschland: Die Verkehrsminister der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik geben nach Vollendung des letzten Teilstücks die Transit-Autobahn von Hamburg nach West-Berlin über das Gebiet der DDR für den Verkehr frei. Die Dauer des Transits sinkt für Kfz-Reisende ungefähr um 50 %, und auch auf den Nord-Süd-Verkehr der DDR wirkt sich die Autobahn vorteilhaft aus.[16]
Bern/Schweiz: Erstmals seit 1949 nehmen die Stimmberechtigten eine Volksinitiative an. Die Frage lautet: „Wollen Sie die Volksinitiative zur Verhinderung missbräuchlicher Preise annehmen?“ Die vom Wahlvolk gewünschte Preisüberwachung „für Waren und Dienstleistungen marktmächtiger Unternehmungen und Organisationen“ können Regierung und Parlament allerdings noch per Gegenvorschlag verhindern.[19]
↑Martyrdom as a Weapon of Mass Destruction. In: shilohmusings.blogspot.com, Batya Medad, Material von Craig Karpel. 31. Oktober 2006, abgerufen am 19. August 2020 (englisch).
↑Wilhelm Eppler (Hrsg.): Fundamentalismus als religionspädagogische Herausforderung. v&r unipress, Göttingen 2015, ISBN 978-3-8471-0419-3, S.211.