Beim NSG handelt es sich um einen südexponierten Hang. Im NSG befindet sich Grünland und Wald. Zum Grünland gehören auch Magerrasen. Beim Wald handelt es sich um Rotbuchenwald und einzelne Rotfichtenbestände. Teile eines ehemaligen Steinbruchs von Rheinkalk gehören zum NSG, während ein Teil des Steinbruchs noch von Rheinkalk genutzt wird. Im NSG kommen viele seltene Tier- und Pflanzenarten vor.
Das LANUV dokumentiert zum Steinbruchbereich: „Bei dem Brutplatz der Zippammer handelt es sich um den Erstnachweis fuer den Hochsauerlandkreis, den einzigen aktuellen Brutplatz in NRW und den noerdlichsten bekannten Brutplatz der Art in Mitteleuropa. Innerhalb der liegenden kurzrasigen Vegetation, v. a. oberhalb des Bruches, befinden sich mehrere Pflanzenarten der Roten Liste.“
Das NSG soll Wald und Grünland mit deren Arteninventar schützen. Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde. Der Landschaftsplan führt zum Schutzzweck auf: „Erhaltung von Trockenrasen, Magerwiesen und –weiden, Wäldern und Gebüschen trocken-warmer Standorte im Mosaik mit naturnahen Bachabschnitten und Quellen sowie Sekundärbiotopen aus ehemaliger Abgrabungstätigkeit als Lebensräume einer Vielzahl seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten; Optimierung ihrer Lebensbedingungen insbesondere in den zur Zeit noch relativ intensiv landwirtschaftlich genutzten Bereichen im Osten und Westen; Erhaltung des landschaftsbild-prägenden Steilabfalls von der Briloner Hochfläche zum Hoppecketal, dessen hervorragende Schönheit sich insbesondere von der nördlichen Kuppe der Egge aus erschließt. Wesentlicher Schutzzweck ist auch die Sicherung des ökologischen Netzes ‚Natura 2000‘ im Sinne der FFH-RL.“