Nationalratswahlkreis Luzern-SüdDer Nationalratswahlkreis Luzern-Süd war ein Wahlkreis bei Wahlen in den Schweizer Nationalrat. Er bestand von 1851 bis 1872 und umfasste den südlichen Teil des Kantons Luzern. WahlverfahrenHierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren. Bezeichnung und SitzzahlLuzern-Süd ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Luzern-Süd trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 11. Luzern-Süd standen stets 2 Sitze zur Verfügung. AusdehnungDas Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» verbindlich festgelegt.[1] Er umfasste:
Nationalräte
Quelle
Einzelnachweise
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