Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
Bern-Emmental ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Bern-Emmental trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) jahrzehntelang die Nummer 7 und erhielt 1911 die Nummer 8.
Bern-Emmental hatte bei den ersten Wahlen 3 Sitze, ab 1851 standen stets 4 Sitze zur Verfügung.
Ausdehnung
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, wobei man den bereits 1848 von der Berner Kantonsregierung geschaffenen Wahlkreis unverändert übernahm.[1] Er umfasste:
Gemäss dem «Bundesgesetz betreffend die eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen» vom 19. Juli 1872 wurde Ursenbach von Bern-Emmental abgetrennt und dem Wahlkreis Bern-Oberaargau angefügt.[2] Bern-Emmental umfasste somit:
den Amtsbezirk Konolfingen
den Amtsbezirk Signau
den Amtsbezirk Trachselwald
Zu einer letzten Gebietsveränderung kam es mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise» vom 23. Juni 1911. Die Gemeinde Hasle bei Burgdorf wurde vom Wahlkreis Bern-Oberaargau abgetrennt und Bern-Emmental zugeteilt.[3] Der Wahlkreis umfasste somit zuletzt: