Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
Aargau-Südwest ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Aargau-Südwest trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 36, ab 1863 die Nummer 34, ab 1872 die Nummer 35, ab 1881 die Nummer 36, ab 1890 die Nummer 38 und ab 1901 die Nummer 36.
Aufgrund der stagnierenden Bevölkerungszahl hatte Aargau-Südwest stets 3 Sitze.
Ausdehnung
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, nachdem 1848 der ganze Kanton noch einen einzigen Wahlkreis gebildet hatte.[1] Aargau-Südwest umfasste:
Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 20. Juni 1890 erfolgte eine Verkleinerung, als die Stadt Aarau abgetrennt und dem Wahlkreis Aargau-Mitte hinzugefügt wurde.[2] Aargau-Südwest umfasste neu:
den Bezirk Kulm
den Bezirk Zofingen
im Bezirk Aarau die Gemeinden Gränichen, Hirschthal, Muhen, Oberentfelden und Unterentfelden
Zu einer letzten Gebietsveränderung kam es mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise» vom 23. Juni 1911. Die verbliebenen Gemeinden des Bezirks Aarau gelangten nun ebenfalls zum Wahlkreis Aargau-Mitte.[3] Aargau-Südwest umfasste zuletzt:
den Bezirk Kulm
den Bezirk Zofingen
1919 wurden die vier Aargauer Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Aargau zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.