Hierbei handelte es sich um einen Pluralwahlkreis. Dies bedeutet, dass zwar mehrere Sitze zu verteilen waren, jedoch das Majorzwahlrecht zur Anwendung gelangte. Im Sinne der romanischen Mehrheitswahl benötigte ein Kandidat die absolute Mehrheit der Stimmen, um gewählt zu werden. Zur Verteilung aller Sitze waren unter Umständen mehrere Wahlgänge notwendig. Jeder Wähler hatte so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben waren.
Bezeichnung und Sitzzahl
Aargau-Mitte ist eine inoffizielle geographische Bezeichnung. Im amtlichen Gebrauch üblich war eine über die gesamte Schweiz angewendete fortlaufende Nummerierung, geordnet nach der Reihenfolge der Kantone in der schweizerischen Bundesverfassung. Aufgrund der wechselnden Anzahl im Laufe der Jahre erhielten manche Wahlkreise mehrmals eine neue Nummer. Aargau-Mitte trug ab 1851 (erstmalige Anwendung eines einheitlichen Bundesgesetzes) die Nummer 37, ab 1863 die Nummer 35, ab 1872 die Nummer 36, ab 1881 die Nummer 37, ab 1890 die Nummer 39 und ab 1901 die Nummer 37.
Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und des Wahlkreiszuschnitts hatte Aargau-Mitte eine wechselnde Anzahl von Sitzen:
1851 bis 1878: 4 Sitze
1881 bis 1908: 3 Sitze
ab 1911: 4 Sitze
Ausdehnung
Das Gebiet des Wahlkreises wurde am 21. Dezember 1850 mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahl der Mitglieder des Nationalrathes» erstmals verbindlich festgelegt, nachdem 1848 der ganze Kanton noch einen einzigen Wahlkreis gebildet hatte.[1] Aargau-Mitte umfasste:
Mit dem «Bundesgesetz betreffend die Wahlen in den Nationalrath» vom 20. Juni 1890 erfolgte eine markante Verkleinerung. Der grösste Teil der Region Freiamt bildete den neu geschaffenen Wahlkreis Aargau-Südost und die sieben Gemeinden im Bezirk Baden gelangten zum Wahlkreis Aargau-Nord. Hingegen wurde die Stadt Aarau vom Wahlkreis Aargau-Südwest abgetrennt und Aargau-Mitte hinzugefügt.[2] Aargau-Mitte umfasste neu:
im Bezirk Aarau die Gemeinden Aarau, Biberstein, Buchs, Densbüren, Erlinsbach, Küttigen, Rohr und Suhr
Zu einer letzten Gebietsveränderung kam es mit dem «Bundesgesetz betreffend die Nationalrathswahlkreise» vom 23. Juni 1911. Die fünf verbliebenen Gemeinden im Bezirk Aarau wurden ebenfalls vom Wahlkreis Aargau-Südwest abgetrennt.[3] Aargau-Mitte umfasste zuletzt:
den Bezirk Aarau
im Bezirk Bremgarten die Gemeinden Anglikon, Dottikon, Hägglingen und Wohlen
den Bezirk Brugg
den Bezirk Lenzburg
1919 wurden die vier Aargauer Wahlkreise zum heute noch bestehenden Nationalratswahlkreis Aargau zusammengelegt, in welchem das Proporzwahlrecht gilt.