MusikalienMusikalien im engeren Sinne sind Druckerzeugnisse mit Noten von Werken der Musik und werden in der Alltagssprache meist einfach als Noten bezeichnet. Im weiteren Sinn sind Musikalien Handelswaren mit Bezug auf Musik, wie Noten, Musikinstrumente, Tonträger und Fachbücher. Hergestellt werden Musikalien in der Regel von Musikverlagen; die Verbreitung findet über den Musikalienhandel statt. In diesem Zusammenhang verstehen sich als Musikalien im weiteren Sinne auch Notenhefte, musikpädagogische Literatur sowie musikalische Lernhilfen aller Art. Arten
Musikalien und UrheberrechtAls geistiges Eigentum unterliegen auch musikalische Kompositionen dem Urheberrecht. Das Notenbild selbst ist allerdings nur gemeinsam mit der Komposition geschützt, deren Schutz im Allgemeinen 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endet. Deutscher Markt2009 waren auf dem deutschen Markt etwa 300.000 Notenausgaben lieferbar, jährlich erscheinen rund 7000 neu. Die Musikverlage erzielen damit einen Jahresumsatz von etwa 630 Millionen Euro, das sind etwa 15 Prozent ihrer Gesamtumsätze.[1] Neuere EntwicklungenVom Profimusiker-Bereich her kommen in den letzten Jahren Versuche, Musikalien in Papierform durch den Einsatz neuer Techniken ganz oder teilweise zu ersetzen. Im Jahr 2000 begannen die Bamberger Symphoniker einen kurzlebigen Versuch, in Konzerten mit speziell ausgestatteten Laptops auf den Notenpulten zu spielen.[2] Ab 2012 spielte die Brüsseler Philharmonie von Tablets; die von einem Hersteller gesponserte Aktion dient der Weiterentwicklung von Hard- und Software, soll aber auch zu Kosteneinsparungen führen.[3] Weblinks
Einzelnachweise
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