MuselmannMuselmann (auch Muselman, Muselmane; von persisch مسلمان, DMG mosalmān über türkisch müslüman, französisch musulman, italienisch musulmano; ursprünglich persisch muslimān – von arabisch muslim + persische Pluralendung -ān, „die Muslime“) ist laut Duden eine scherzhafte und veraltete Bezeichnung für Muslime.[1] Die eingedeutschte Endung -mann, Plural -männer, ist volksetymologischen Ursprungs. Verwendung der BezeichnungBis in das späte 19. Jahrhundert war „Muselmann“ die übliche deutschsprachige Bezeichnung für Muslime. Sie existiert ebenfalls als Nachname im deutschsprachigen Raum. In Lessings Drama Nathan der Weise (1779) heißt es anerkennend über Nathan:
Novalis gebrauchte die Bezeichnung in seinem Kriegslied:
In Schillers Ballade Ritter Toggenburg (1797) findet sich ebenfalls der Begriff. So schreibt er:
Der Text des Kanons C-a-f-f-e-e von Carl Gottlieb Hering lautet:
Auch bei Nietzsche findet sich noch im späten 19. Jahrhundert der Begriff in seinem Werk Jenseits von Gut und Böse (1886).[5] Eine besondere Bedeutung hatte der Begriff zur Zeit des Nationalsozialismus unter KZ-Häftlingen, siehe auch Muselmann (KZ). Beurteilung der Begriffsverwendung1805 stellte die Oeconomische Encyclopädie von Johann Georg Krünitz fest: „Muselmann, ein Nahme, welchen sich die Anhänger Mahomed’s, oder die im gemeinen Leben sogenannten Türken selbst beylegen, und im Arabischen eigentlich Moslemim, d. i. Bekenner des Islam, oder wahren Glaubens, welchen Nahmen Mahomed seiner Lehre schon im Jahre 612 gab, bedeutet, und woraus die Europäer zu Muselmann verderbt haben.“[6] In seiner Übersetzung der Geschichten aus Tausendundeiner Nacht (1837–1841) nutzt Gustav Weil den Begriff „Muselmann“ u. a. auch bezogen auf Salomo, betont jedoch in einer Anmerkung: „Man muß hier Muselmann nicht mit Mohammedaner verwechseln; die Araber glauben, daß alle früheren Propheten Muselmänner waren, d. h. Gott ergebene Leute, von Islam (sich ergeben).“[7] Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden andere Bezeichnungen wie Moslem, Muslim und Mohammedaner gebräuchlicher. Im Jahr 2009 urteilte das Amtsgericht Fürstenfeldbruck, dass die Bezeichnung Muselmann im Kontext des konkreten, zu verhandelnden Falls als Schimpfwort und Beleidigung anzusehen sei,[8] während das Amtsgericht Hagen in einem Urteil von 2015 keine rassistische Beleidigung erkannte und die Bezeichnung als bei „ruhiger und sachlicher Betrachtungsweise im Rahmen des Artikels 5 des Grundgesetzes nicht zu beanstanden“ bewertete.[9] Literatur
WeblinksWiktionary: Muselman – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise
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