Mort pour la FranceMort pour la France (dt.: „Gestorben für Frankreich“) ist ein französischer Rechtsbegriff, der zumeist auf Personen angewandt wird, die in bewaffneten Konflikten im Militärdienst starben. DefinitionDer Begriff wird in L. 488 bis L. 492 bis des Code des pensions militaires d’invalidité et des victimes de guerre definiert.[2] Er schließt Mitglieder der französischen Streitkräfte ein, die in Kampfhandlungen oder an Verletzungen oder Krankheiten im Ersten Weltkrieg, Zweiten Weltkrieg, Indochinakrieg, Algerienkrieg, bei Kämpfen in Marokko und im Tunesischen Unabhängigkeitskrieg starben. Zum Teil vom Begriff umfasst werden Zivilpersonen, die in diesen Konflikten starben. UrheberrechtDas französische Urheberrecht verlängert das Urheberrecht von Künstlern mit dem Status Mort pour la France um 30 Jahre zusätzlich zu den normalen Schutzfristen. Für ältere Werke sind diese zusätzlich für die Zeit des Ersten Weltkriegs bzw. die Zeit von Beginn des Zweiten Weltkriegs bis 1948 verlängert (vgl. Artikel L. 123-8 bis 123-10).[3] Die verlängerten Schutzfristen beginnen am 1. Januar nach dem Tod des Urhebers zu laufen und betragen:
Die Werke der ersten Urheber, die dem Status Mort pour la France unterliegen und im Jahr 1914 starben, gelangten mit 1. Oktober 2009 in die domaine public. AutorenFolgende Autoren tragen den Status Mort pour la France:
KomponistenFolgende Komponisten tragen den Status Mort pour la France:
Weblinks
Einzelnachweise
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