Milcherzeugnisverordnung
Die Milcherzeugnisverordnung (MilchErzV) ist eine deutsche Rechtsvorschrift zum Lebensmittel Milch. RegelungsgehaltIn § 1 Abs. 1 werden zunächst Milcherzeugnisse definiert, soweit sie zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind. Dem folgen in § 2 die Anforderungen an die Herstellung und Verpackung, sowie in § 3 f. die allgemeinen und besonderen Kennzeichnungspflichten. Endlich werden Zusatzstoffe, ausländische Erzeugnisse und Strafregelungen getroffen. Gesetzesbezug und VerordnungsermächtigungDie MilchErzV wurde mit Zustimmung des Bundesrates am 15. Juli 1970 erlassen. Grundlage dafür war damals das inzwischen aufgehobene Milchgesetz von 1930[1] sowie Art. 129 Abs. 1 Grundgesetz und das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Die Ermächtigung ergibt sich zusätzlich aus § 3 des Milch- und Margarinegesetzes vom 25. Juli 1990. Weblinks
Einzelnachweise
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