Michail Michailowitsch SperanskiGraf Michail Michailowitsch Speranski (russisch Михаил Михайлович Сперанский, wissenschaftliche Transliteration Michail Michajlowič Speranskij; * 1. Januarjul. / 12. Januar 1772greg. in Tscherkutino, Gouvernement Wladimir; † 11. Februarjul. / 23. Februar 1839greg. in Sankt Petersburg) war Mathematikprofessor, bedeutender russischer Staatsmann und liberaler Reformer. LebenSperanski war Sohn eines Dorfpriesters und wurde in einem geistlichen Seminar erzogen. Statt einer geistlichen Laufbahn stieg er in der zivilen Verwaltung schnell auf und war von 1807 bis 1812 der einflussreichste Berater Zar Alexanders I. 1808 wurde Speranski zum stellvertretenden Justizminister und zum Chef der Gesetzeskommission ernannt. In Alexanders Auftrag erarbeitete er 1809 eine grundlegende Verfassungsreform mit strikter Gewaltentrennung und Aufhebung der Leibeigenschaft, von der der Zar aber nur einzelne Ausschnitte wie den beratenden Staatsrat umsetzte. 1810 wurde Speranski persönlicher Staatssekretär des Kaisers, und Ignaz Aurelius Feßler nahm ihn in den Freimaurerbund auf, nachdem er mit Feßler, dem Unterrichtsminister Graf Rasumovsky und dem Polizeiminister Balaschew ein von Zar Alexander I. in Auftrag gegebenes Gutachten über die Tätigkeiten der Freimaurerlogen erarbeitet hatte, in dessen Folge die Freimaurerei in Russland genehmigt wurde.[1] Nach seinem Sturz 1812 – er wurde der Zusammenarbeit mit den Franzosen beschuldigt – wurde er nach Perm verbannt. 1814 wurde er wieder zurückberufen und 1816 zum Gouverneur von Pensa ernannt. Als Generalgouverneur von Sibirien nahm er sich von 1819 bis 1821 selbst der Verbannten an. 1824 wurde Speranski in den Staatsrat berufen, entfaltete jedoch nur geringen politischen Einfluss. Die Herausgabe eines Gesetzeskodex’ von 1834 ging maßgeblich auf seine Arbeit zurück. Seit 1819 war er Ehrenmitglied der Russischen Akademie der Wissenschaften in St. Petersburg.[2] Darstellungen
TriviaLeo Tolstoi gibt eine offenbar authentische Beschreibung der Person Speranskis (Krieg und Frieden. 2. Buch, 3. Teil, Nr. 5 ff.). Literatur
Einzelnachweise
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